Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn das gerade eben das soziale Rückgrat des Landes Nordrhein-Westfalen war, muss ich aber eine ganz massive Erkrankung mit Osteoporose feststellen. (Beifall von der FDP und der SPD) Vielleicht können Sie sich noch erinnern: Die schwarz-grüne Landesregierung hat Ende letzten Jahres eine Armutskonferenz veranstaltet. Wenig später wurde dann der Stärkungspakt mit rund 150 Millionen Euro präsentiert. Das hörte sich eigentlich ganz gut an: Hilfen für Menschen in sozialen Notlagen und Unterstützung der sozialen Infrastruktur, die Verteilung orientiert an der Anzahl der Mindestsicherungsbezieher in der jeweiligen Kommune, Flexibilität bei der Verwendung der Mittel. Landtag Schon damals war aber absehbar, dass dieser Stärkungspakt letztlich mehr Aktionismus als eine wirkliche Perspektive bedeutet. Gute Ansätze wurden mit überbordender Bürokratie überdeckt. Berichtspflichten und Nachweisführung überforderten viele Kommunen und Träger. Eine Perspektive zur Fortsetzung der Förderung wurde von vornherein ausgeschlossen. Beim angekündigten Aktionsplan gegen Armut bleibt die konkrete Ausgestaltung immer noch weitgehend offen. Das passt in den Politikstil von Schwarz-Grün: mehr Schein als Sein. So bleibt die Landesregierung bisher weit hinter den selbstgesteckten Ansprüchen zurück. Wie die Landesregierung die Armut bekämpfen will, bleibt also nebulös. Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Landtagsfraktion wollen diese Fehlstelle jetzt mit einigen Vorschlägen füllen. Den Ansatz, endlich konkrete und konstruktive Maßnahmen vorzustellen und soziale Einrichtungen besser abzusichern, teilen wir sogar. Aber der vorgelegte Antrag beinhaltet auch eine ganze Reihe von Forderungen, denen wir als FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen können. (Thorsten Klute [SPD]: Alles andere wäre auch verwunderlich!) An eine unserer Ablehnungen werden Sie sich wahrscheinlich noch erinnern können, haben wir doch erst vor zwei Wochen eine Debatte zum Tariftreue- und Vergabegesetz geführt. Heute wird erneut deutlich, dass die Antragsteller einfach nicht vom Griff in die sozialdemokratische Mottenkiste lassen können und uns eine Änderung des Gesetzes auftischen wollen. Ein Ansatz, der uns am Ende aber nicht mehr Tarifbindung bringt, sondern nur mehr Bürokratie und Kontrolle, wird auch heute nicht die Zustimmung der FDP-Landtagsfraktion finden. (Beifall von der FDP) In letzter Konsequenz würde Ihre Forderung doch nur bedeuten, dass bei der öffentlichen Vergabe wieder politische Ziele umgesetzt werden sollen. Diese Rolle rückwärts zu unnötiger Bürokratie lehnen wir entschieden ab. (Beifall von der FDP) Ansonsten findet sich in dem Antrag viel Bundespolitik. Beginnen wir mit der Kindergrundsicherung; denn auch da geht es um Bürokratie. Die Bundesregierung will die finanziellen Unterstützungsleistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II und SGB XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie den Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechneten und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Zudem soll ein Kinderchancenportal mit einer digitalen Antragstellung aufgebaut werden. So weit, so gut! 14.12.2023 Allerdings haben Rückmeldungen aus der Praxis bereits darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung ein erhöhter bürokratischer Aufwand droht. Die Aufspaltung von Zuständigkeiten der Jobcenter und der Familienkassen sowie die Ausgestaltung von Schnittstellen werden kritisiert. In den weiteren Beratungen auf Bundesebene muss daher überprüft werden, inwiefern die neue Administration und Behördenaufteilung wirklich funktioniert. (Beifall von der FDP) Die Ziele eines Abbaus von Bürokratie und einer Stärkung von Arbeitsanreizen für Eltern müssen gewährleistet sein. (Beifall von der FDP) Das nächste Bundesthema ist der Mindestlohn, bei dem die Antragsteller voll in den politischen Überbietungswettbewerb einsteigen. Dabei hat eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gezeigt, dass der Mindestlohn in Deutschland seit seiner Einführung vor fast neun Jahren stärker zugelegt hat als die Tariflöhne und auch die hohe Inflation mehr als ausgeglichen hat. Trotzdem wollen Sie nun eine stärkere Erhöhung, als es die zuständige Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern im Sommer entschieden hat. Dabei wissen Sie doch nur zu gut, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission nur unverändert umsetzen kann und dies bereits im Kabinett beschlossen hat. Dass Ihre Vorstellungen sogar noch höher als die Mindestforderungen der Gewerkschaften sind, zeigt eindeutig einen fehlenden Sinn für die Realität. (Beifall von der FDP) Dann lassen sich aber doch noch ein paar landespolitische Aspekte in dem Antrag finden. So fordert die SPD die kostenfreie Verpflegung in Kitas und in der OGS. Wir lehnen das Konzept „kostenlos für alle“ generell ab. Wir wollen Eltern nicht mit völliger Kostenfreiheit komplett aus der Verantwortung nehmen. Sinnvoll wären aber neue Konzepte, um Mittagessen an Kitas und Schulen bereitzustellen und auch die Finanzierung zu überdenken. Mit diesen Konzepten sollte auch die Stigmatisierung der bedürftigen Kinder hinsichtlich der Beantragung der Leistungen aufhören. (Beifall von der FDP) Zuletzt noch ein paar Worte zu den Tafeln, die ebenfalls in dem Antrag angesprochen wurden: Die Tafeln tragen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement wesentlich dazu bei, bedürftige Menschen zu unterstützen und soziale Notlagen zu mildern. Die über 170 Tafeln in Nordrhein-Westfalen unterstützen rund 600.000 Menschen mit genießbaren Lebensmitteln. Fast 13.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind bei den nordrhein-westfälischen Tafeln aktiv. Landtag Für dieses Engagement können wir allen nur von Herzen Danke sagen. (Beifall von der FDP) Aus unserer Sicht kann eine Landesförderung der Tafeln zwar kein Ersatz für Regelstrukturen sein, aber eine wichtige Hilfe, um Angebote für bedürftige Menschen zu sichern. Insgesamt können wir den Antrag der SPD nur ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
