Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch die Debatte zum Silvesterfeuerwerk. Immer wieder kocht die Diskussion zu einem allgemeinen Böllerverbot hoch. Zeitungen stellen das Für und Wider gegenüber; in den Kommentaren von Social Media geht es häufig sehr explosiv zu. Das Silvesterfeuerwerk ist allerdings für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil der Feiern zum Jahreswechsel. Ein Feuerwerk ist nicht nur ein absolutes Highlight am Jahresende mit Ausdruck der Lebensfreude, sondern auch eine über Generationen gepflegte Tradition. Mit dem Abfeuern von Böllern und farbenfrohen Raketen sollen die bösen Geister vertrieben werden und ein guter Start in das neue Jahr gelingen. 01.12.2023 In meiner Straße sind jedes Jahr kurz nach Mitternacht Eltern, Kinder und Großeltern aktiv, und nicht nur die Kinderaugen strahlen, wenn der Papa erklärt, wie man eine Rakete positioniert und sicher auf die Reise schickt. Es ist jedes Mal ein Chor an „Ahs“ und „Ohs“ zu hören, wenn am Nachthimmel wunderschöne Lichterträume erscheinen. Dass die Straße spätestens zur Mittagszeit wieder besenrein ist, versteht sich von selbst. Aber wir haben auch alle noch die Bilder aus der letzten Silvesternacht vor Augen, als junge Männer in vielen Städten Einsatzkräfte und andere Personen mit Feuerwerkskörpern angegriffen haben. Für uns ist daher völlig klar: Das Werfen von Böllern und das Abzielen von Raketen auf Menschenansammlungen bzw. gegen Einsatzkräfte müssen entschieden unterbunden und strafrechtlich verfolgt werden. (Beifall von der FDP) Denn Personen, die Menschen mit Feuerwerk bewerfen, sind keine Fans von Pyrotechnik, sind keine Aktivisten, sondern sind schlicht und ergreifend asozial. (Beifall von der FDP) Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Vorgaben, die ein sicheres Silvesterfeuerwerk ohne Beeinträchtigungen gewährleisten. Im Gegensatz zu einigen Nachbarländern sind bei uns nur Produkte der Kategorien F1 und F2 zugelassen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten und Unfälle zu vermeiden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten, Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist ohnehin verboten. Die bisherigen Vorschriften reichen völlig aus, um das Silvesterfeuerwerk zu regulieren. Damit schafft das geltende Sprengstoffrecht einen Ausgleich zwischen den Interessen jener Menschen, die Feuerwerk verwenden möchten, und jenen, die dies aus unterschiedlichen Gründen ablehnen. Die Kommunen können zudem Verbote in der Nähe von besonders brandempfindlichen Anlagen und in bestimmten dicht besiedelten Bereichen aussprechen. Etliche Städte definieren solche Verbotszonen verantwortungsvoll für bekannte Hotspots wie zum Beispiel die Düsseldorfer Altstadt oder in Bochum das Bermuda3Eck als Ausgehviertel. Köln will hingegen die Verbotszone auf die gesamte Innenstadt ausweiten. Unser Antrag wendet sich gerade auch gegen eine solche massive Ausdehnung kommunaler Regelungen. Kommunen sollen Feuerwerke nicht pauschal traktieren, sondern ihre Instrumente angemessen nutzen. Darüber hinaus sollen Kommunen nicht noch mehr Möglichkeiten bekommen, Feuerwerke zu begrenzen. Ein allgemeines oder großräumiges Verbot für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerks-Landtag körpern ist überflüssig. Eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk auf kommunaler Ebene halten wir für nicht verhältnismäßig. (Beifall von der FDP) Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass gerade in Nordrhein-Westfalen viele Arbeitsplätze auch vom Silvesterfeuerwerk abhängen. Viele Kleinunternehmen, aber auch große namhafte Hersteller pyrotechnischer Produkte haben hier ihren Sitz, und diese machen auch ihre Hausaufgaben. So hat beispielsweise ein Unternehmen in Eitorf die Kunststoffkappe an Raketen nun gegen Pappe ausgetauscht, um Plastik zu vermeiden. Ein generelles Verbot privaten Feuerwerks würde die wirtschaftliche Existenz von Herstellern und Fachhandel in Deutschland vernichten. (Beifall von der FDP) Privates Feuerwerk ist in Deutschland an 364 Tagen im Jahr verboten. Gönnen Sie den Menschen doch weiterhin viel Freude und Spaß an Silvester, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
