Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir steuern Nordrhein-Westfalen in Richtung Wachstum. Das war und ist der Anspruch der FDP-Landtagsfraktion in diesem Haus. Bei der Regierungsübernahme 2017 haben wir daher sofort angepackt und noch im ersten Regierungsjahr das Entfesselungspaket I auf den Weg gebracht. Die Aktivierung der Wirtschaft war ein Kernelement des damaligen Politikwechsels hin zu mehr Wachstum und weniger Bürokratie. Mit der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes haben wir die Menschen, die Betriebe und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen von unnötiger Bürokratie entlastet. (Beifall von der FDP) Die Wirtschaft von Nordrhein-Westfalen brauchte seinerzeit nach sieben Jahren Rot-Grün dringend eine neue Dynamik. Die SPD scheint das völlig verdrängt zu haben; anders kann ich mir den vorliegenden Antrag nicht erklären. Die Genossinnen und Genossen wollen eine Rolle rückwärts hinlegen und vergessen dabei, dass diese Entfesselung zum Erhalt und vor allem zur Schaffung vieler Arbeitsplätze beigetragen hat. (Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Entfesselung war sehr nötig. Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz wollte Rot-Grün im Jahr 2012 zahlreiche gesellschaftspolitische Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung verfolgen. In der Folge wurden die gewünschten Ziele aber nicht erreicht. Stattdessen ist eine frisch wuchernde Bürokratie entstanden. Das hatte auch die Evaluation des Gesetzes gezeigt. Über 90 % der kommunalen Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen hatten über einen Mehraufwand durch das Gesetz geklagt. Über 70 % der Vergabestellen hatten Probleme bei der Anwendung des Landtag Gesetzes. Über 70 % der Auftragnehmer klagten über große Probleme bei den Nachweispflichten. Das rot-grüne Gesetz hatte auch dazu geführt, dass aufgrund der geforderten Kriterien und Nachweise weniger Unternehmen Angebote erstellt hatten und in der Folge die Kosten für die öffentliche Hand gestiegen sind. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eine eigene Rechtsabteilung konnten den bürokratischen Aufwand rund um die Vergabe kaum noch leisten. Die politischen Ziele von Rot-Grün – zum Beispiel eine Reduzierung von Umweltschäden – wurden hingegen nicht erreicht. Vielmehr wurde mit einer eigenen Behörde zur Kontrolle sowie der Einrichtung einer Servicestelle der Verwaltungsaufwand ausgeweitet. Das Gesetz war so kompliziert, dass eine Vergabe zwangsläufig zusätzliche Bürokratie zur Beratung und Kontrolle erfordert. Dieses gescheiterte rot-grüne Gesetz haben wir dann reformiert. Dabei haben wir das Kernelement einer Tariftreue bei der Vergabe gar nicht infrage gestellt. Vielmehr haben wir das Vergaberecht von komplizierten Nachweispflichten und Verwaltungsverfahren befreit. Wer jetzt mit dem Ziel einer Stärkung der Tarifbindung das Gesetz wieder ändern will, wird am Ende nicht mehr Tariftreue erreichen, sondern ausschließlich mehr Bürokratie und Kontrolle. (Beifall von der FDP) Die Forderung im Antrag bedeutet in letzter Konsequenz doch nur, dass bei der öffentlichen Vergabe wieder politische Ziele umgesetzt werden sollen. Sie betreiben mit Ihrem Antrag sozialdemokratische Folklore und damit reine Symbolpolitik. Vielleicht sollten Sie Ihre Antragskiste einfach mal entrümpeln und diese Initiative aussortieren. Offenbar können Sie sich aber von dieser Standardmaßnahme einfach nicht trennen; schließlich drücken Sie auch in anderen Bundesländern, in denen Sie in Verantwortung sind, ähnliche Initiativen durch, teilweise mit wirklich ausufernden Regelungen, die man wirklich nur als Bürokratiemonster bezeichnen kann. Stellen Sie sich doch mal der Realität: In mehreren Bundesländern gibt es ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Sind die Verhältnisse dadurch wirklich so viel besser? – Nein. Gibt es in diesen Ländern irgendeine höhere Form von Tarifbindung der Unternehmen? Nein. – Gibt es in diesen Ländern irgendwas, was dafür spricht, dass dort die Tarifbindung ausgeprägter wäre? – Nein. Wer wirklich die Tarifbindung stärken möchte, sollte den Sozialpartnern mehr Gestaltungsspielraum geben. Ein Beispiel wären Vereinbarungen zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Der Koalitionsvertrag im Bund sieht dazu Experimentierräume für Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von 01.12.2023 Tarifverträgen vor. Das scheint aber für die Landes-SPD leider kein Thema zu sein. Verzichten wir also bitte auf eine solche Debatte und auf solche Ideen, die längst überholt sind, denn die Herausforderungen für die Wirtschaft sind jetzt noch groß genug. Anstatt wieder neu zu bürokratisieren, sollten wir dringend weiter entbürokratisieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
