Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich auf den Gegenstand der heutigen Aktuellen Stunde eingehe, möchte ich meinen Ausführungen etwas vorausschicken: Ganz zu Beginn dieser Legislaturperiode habe ich Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, gesagt, dass mir sehr an einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium einerseits und dem Landtag andererseits – insbesondere dem Rechtsausschuss – gelegen ist; denn hier, in diesem Hohen Haus, ist der Ort, um im fairen, sachlichen Austausch zu guten politischen Ergebnissen zu kommen. Ich habe mich allen Sondersitzungen und der Fragestunde gestellt. Um eines an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Ich habe, soweit es in einer Personalangelegenheit zulässig ist, das Parlament in den Sondersitzungen, in der Fragestunde und im Wege der Kleinen Anfrage stets nach bestem Wissen und Gewissen informiert. Heute nehme ich nochmals Stellung zu den Themen, die mein Haus und mich betreffen. In der weiteren Debatte wird auch Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski sprechen. Ich habe Ihnen stets den tatsächlichen Ablauf des Verfahrens geschildert. Deshalb kann ich mich heute hier nur wiederholen: Erstens. Das Verfahren ist fair, transparent und offen geführt worden. Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte, wie von unserer Verfassung vorgesehen, die Möglichkeit, sich zu bewerben. Vier Personen haben sich für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen beworben. Das Besetzungsverfahren ist streng nach den Grundsätzen der Bestenauslese, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, durchgeführt worden, genau wie Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes es vorsieht. Landtag Weil dies hier immer wieder suggeriert wird: Es gab keine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren. – Um es ganz klar zu sagen: Als Justizminister hätte ich mir eine solche auch verbeten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zweitens. Ich habe mit allen vier Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Es ist ein Gebot der Fairness. Dies gilt erst recht, wenn Bewerber selbst um Gespräche mit mir bitten. Drittens. Auch inhaltlich waren diese Gespräche fair und transparent. Alle vier habe ich auf das hochkarätige Bewerberfeld hingewiesen und gebeten, vor diesem Hintergrund für sich zu prüfen, ob sie sich tatsächlich bewerben wollen bzw. ihre Bewerbung fortführen wollen. Einen der Bewerber, der mir ein extrem wichtiger und unverzichtbarer Mitarbeiter ist, habe ich ausdrücklich gebeten, im Ministerium zu bleiben. Im Ergebnis haben alle Bewerberinnen und Bewerber am Besetzungsverfahren teilgenommen. Zwei der Bewerber haben einen Konkurrentenstreit angestrengt. Das ist ihr gutes Recht. Entschieden wird in dieser Sache jetzt durch das Oberverwaltungsgericht. Auch das ist ein ganz normaler, ein ganz rechtsstaatlicher Vorgang. Meine Damen und Herren Abgeordneten, das ist und bleibt der nüchterne Kern des Ganzen: Das Verfahren ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Anders als in dem Antragsschreiben für diese Aktuelle Stunde dargestellt, musste ich auch nicht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „einräumen, dass das Gespräch“ – ich ergänze: das Gespräch mit meinem Abteilungsleiter – „nicht am 12. September, sondern am 20. September erfolgte“. Tatsächlich war es vielmehr so, dass ich den Mitgliedern des Rechtsausschusses gesagt habe, dass das Gespräch nach meiner Erinnerung am 20. September stattgefunden hat. Das wissen alle, die an der Rechtsausschusssitzung vor drei Tagen teilgenommen oder sie per Stream verfolgt haben. Im Sinne größtmöglicher Transparenz habe ich den Mitgliedern des Rechtsausschusses offengelegt, dass mein Abteilungsleiter aber in einem Schriftsatz vorgetragen hat, dass es sich um den 12. September gehandelt haben dürfte. Im Sinne dieser größtmöglichen Transparenz habe ich den Mitgliedern des Rechtsausschusses auch offengelegt, dass mein eigener Terminkalender insofern unbehilflich ist, weil dort für beide Tage jeweils ein Gesprächstermin mit dem Abteilungsleiter und jeweils ohne Themenangabe vermerkt ist. Auch das habe ich im Sinne der Transparenz in einem Schreiben an den Landtag nochmals klargestellt. Leider liegt das dankenswerterweise beantragte Wortprotokoll der Rechtsausschusssitzung noch nicht vor. Wer sich aber schon jetzt noch einmal 01.12.2023 vergewissern will, den verweise ich auf den auf den Internetseiten des Rechtsausschusses archivierten Stream, dort ab Minute 55, Sekunde 35. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der nüchterne Kern des Ganzen bleibt: Das Verfahren ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Es war fair, offen und transparent. Es ist ordnungsgemäß zu dem Ergebnis der Landesregierung gekommen, die Beigeladene zur Ernennung zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vorzuschlagen. Mit Genehmigung des Präsidenten erlaube ich mir, den Kernsatz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu zitieren: „Insgesamt kommt […]“ – das Ministerium der Justiz – „nachvollziehbar zu dem Fazit, dass sich die Beigeladene nach dem Grundsatz der Bestenauslese […] als die bessere Bewerberin erweist.“ Meine Damen und Herren Abgeordneten, genau darum geht es doch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
