Marc Lürbke
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Verlängerung der TKÜ sowie der elektronischen Fußfessel halten auch wir als FDP für sinnvoll. Auch 30.11.2023 die Anpassungen an die Berichtszeiträume sind in Ordnung. Viel spannender sind die Änderungen beim Gebührenrecht. Blicken wir deswegen vielleicht gemeinsam zurück, was eigentlich Aufhänger für diese Novelle des Polizeigesetzes ist. Manchmal ist die Genese ja auch spannend. Wir wollten als FDP, dass Störer wie zum Beispiel Klimakleber, also Personen, die ganz bewusst Straftaten begehen, die Einsatzkosten der Polizei tragen müssen. Hierzu hatten wir bereits im März dieses Jahres einen Antrag gestellt und im August eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. In der Folge gab es dann betriebsame Hektik bei der schwarz-grünen Koalition. Die unterschiedlichen Haltungen von CDU und Grünen in dieser Frage waren mit Händen zu greifen. Am Vorabend der Anhörung zu unserem Antrag wurde es Innenminister Reul offenbar zu wild. Zu groß war das Risiko, sich in der Anhörung eine blutige Nase zu holen. Wenige Stunden vor der Anhörung überraschte der Innenminister deshalb mit einer Änderung der Gebührenordnung, auf dessen Grundlage nun Gebührenbescheide für Einsatzkosten erlassen werden sollen – offenkundig aber, ohne dies mit dem grünen Koalitionspartner in irgendeiner Form rückzukoppeln. So viel Popcorn konnte man gar nicht holen, wie man gebraucht hätte, als „Westpol“ dann über diesen offenen Streit in der Koalition berichtete. Das viel größere Problem war aber, Herr Minister, dass diese Regelung von Ihnen damals mit der heißen Nadel gestrickt war und deshalb in der Anhörung – man kann das gar nicht anders sagen – von den Sachverständigen geradezu zerrissen wurde. Ich muss auch das leider sagen: In elf Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich noch nie so eine Anhörung erlebt wie diese Anhörung, in der alle Sachverständigen im Gleichklang die Note „mangelhaft“ für Ihr Vorhaben hatten. Als Ergebnis dieser Nacht-und-Nebel-Aktion des Innenministers blieben leichte Gefühle von Fremdscham, eine rechtlich unsichere Gebührenordnung und ziemliche Verunsicherung bei unseren Polizeibeamten, was sie jetzt eigentlich tun sollten und was rechtssicher geboten wäre. Dann wurde durch die Landesregierung nachgebessert bzw. verschlimmbessert – mit Änderungen des Polizeigesetzes. Problem hier: Leider waren auch diese wieder handwerklich schlecht gemacht. Die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung sprechen da Bände. Dann wurde vonseiten der Koalition, übrigens wieder in der Nacht vor der Sitzung des beratenden Innenausschusses, also wieder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, noch einmal versucht, nachzubessern. Problem hier erneut: Die Kritik der Sachverständigen wurde wieder nur unzureichend berücksichtigt. Landtag Der Änderungsantrag greift im Grunde auch nur das auf, was der Regierung hier genehm ist, anstatt klare Vorschläge der Expertinnen und Experten und Vorbilder anderer Bundesländer zu berücksichtigen. Ergebnis: CDU und Grüne verfolgen in Nordrhein-Westfalen jetzt einen Sonderweg, indem Kosten für den unmittelbaren Zwang nicht direkt über das Polizeigesetz erhoben werden, wie in anderen Bundesländern schon lange üblich, sondern über den Verordnungsweg. Die Mehrheit der Sachverständigen – lieber Andreas Bialas, ich bin dir dankbar dafür, dass du das gerade noch einmal dargestellt hast – im Innenausschuss hält diesen Weg über die Verordnung für verfassungswidrig, weil es an einer rechtssicheren und tauglichen Ermächtigungsgrundlage mangelt. (Beifall von der FDP und der SPD) Da kann man sich nur verwundert die Augen reiben, warum die Landesregierung von Schwarz-Grün diesen Weg geht. Ich will Ihnen verraten, warum das so ist; denn das ist recht einfach. Diese schwarz-grüne Koalition ist sich in dieser Frage so einig wie Kraut und Rüben und schafft deshalb hier einen Sonderweg, damit die Grünen heute im Parlament nicht den Arm für Gebühren für Klimakleber heben müssen. – So einfach ist das. Das ist der wahre Grund. (Ralf Witzel [FDP]: Wirklich traurig!) Schwarz-Grün stiehlt sich hier ganz durchschaubar aus der Verantwortung. Hier wird der Sonderweg über eine Verordnung genutzt, um die Parlamentsdebatte zu umgehen und die Grünen nicht zu einer klaren Aussage gegen Klimakleber zu nötigen. Leidtragender ist dabei nicht nur der Rechtsstaat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich will Ihnen deutlich sagen: Wenn Sie da mal nicht auf dem Holzweg sind und dem Minister über die Verordnung jetzt einen Freifahrtschein gegeben haben! – Ich bin mir gar nicht sicher, ob Ihnen das so bewusst ist. (Beifall von der FDP) Im Ergebnis ist es aber so: Der Welpenschutz für radikale Klimagruppierungen setzt sich in Nordrhein-Westfalen fort. Zugunsten grüner Ideologie verzichtet Minister Reul hier lieber auf eine Rechtsgrundlage im Polizeigesetz. Da kann man sich nur wundern. Sehenden Auges rennt die schwarz-grüne Landesregierung damit Mehrbelastungen der Justiz durch Klagen gegen Kostenbescheide entgegen. Sie setzt lieber auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwälte und für die Justiz statt auf Rechtssicherheit. (Beifall von der FDP) Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist sicherlich nicht der richtige Weg. Das ist nicht nur fragwürdig gemacht, 30.11.2023 sondern auch ein schlechtes Signal für den Rechtsstaat. Herr Minister, wie viele Rechnungen gegen Klimakleber wurden denn bislang in Nordrhein-Westfalen geschrieben? Wie viele? Wie viele wurden denn eingetrieben? (Ralf Witzel [FDP]: Null!) Ich kann es sagen: null, nada, niente, keine einzige, obwohl das laut Landesregierung entgegen der Meinung der Experten angeblich ja rechtssicher möglich wäre, was ein fatales Signal für den Rechtsstaat ist. Das alles ist kein Ruhmesblatt für die CDU. Es ist kein Ruhmesblatt für diese schwarz-grüne Koalition. Wir können den Gesetzentwurf leider nur ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
