Andreas Bialas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade für das Polizeigesetz muss doch Folgendes gelten: Klarheit und Rechtssicherheit. Ich bin ganz ehrlich: Wir haben es uns in der SPD nicht leicht gemacht. Aber wir haben etwas gemacht, was ich für eine Oppositionsfraktion für sehr wichtig halte. Wir haben uns nämlich 2018 gemeinsam mit CDU und FDP an die Änderung des Polizeigesetzes begeben, und wir haben es gemeinsam verabschiedet. Warum haben wir das getan? Weil wir von folgendem Gedanken getragen werden: Wenn wir an die rechtlichen Grundlagen der Polizei für Grundrechtseingriffe herangehen, dann tun wir das besser in einem breiten parlamentarischen Konsens über Fraktionsgrenzen, auch über Grenzen zwischen Koalitionsund Oppositionsfraktionen, hinweg. Wenn wir an Landtag rechtliche Grundlagen für Grundrechtseingriffe herangehen, dann signalisieren wir der Öffentlichkeit eine möglichst breite parlamentarische Zustimmung, versehen mit der Hoffnung, dass die Maßnahmen breite Akzeptanz finden und Polizeikräfte deswegen keine Konflikte auf der Straße austragen müssen. (Beifall von der SPD) Wenn wir der Polizei Aufgaben zumessen, dann wissen wir um die möglichen Auseinandersetzungen im realen Tun und geben der Polizei tunlichst breite Rückendeckung. Daher sind wir für die Änderungen. Sie sind für uns unproblematisch – außer einer. Und die hat es leider in sich. Ich verstehe auch nicht, warum Sie bei einer so wichtigen und zentralen Frage den gemeinsamen Weg verlassen. Es ist die Frage, ob die Kostenpflicht für die polizeiliche Anwendung des unmittelbaren Zwangs im Gesetz stehen soll – so sehen wir es – oder ob sie untergesetzlich geregelt werden soll; so sehen Sie es. Es geht also nicht um die Frage, ob eine Kostenpflicht eingeführt werden soll. Sie kennen meinen Grundsatz, den ich hier bereits häufiger geäußert habe: Wat nix koss, dat es och nix. – Vielmehr geht es darum, ob und wie sie im Polizeigesetz verankert wird. Es geht also um Klarheit und Rechtssicherheit. Gerade für das Polizeigesetz muss das gelten, und gerade im Bereich der inneren Sicherheit ist das wichtig. Das weicht man nicht auf. (Beifall von der SPD) Was der Staat, was die Polizei an wesentlichen Eingriffen machen darf, ist in einer Ermächtigungsgrundlage niederzuschreiben. Diese Ermächtigungsgrundlage wiederum ist im parlamentarischen Mehrheitsentscheid herbeizuführen. Darum drücken Sie sich schlicht. Ich frage mich ernsthaft, warum. Weil Sie dafür keine eigene Parlamentsmehrheit hinbekommen? Gehen Sie möglichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Koalitionspartner aus dem Weg, indem Sie in die Untergesetzlichkeit ausweichen? Im Rahmen der Anhörung wurde eine Notwendigkeit klar und präzise formuliert. Ich darf zitieren: „Will der Landesgesetzgeber eine Kostenpflicht für die Anwendung unmittelbaren Zwangs oder den Gewahrsam einführen, ist ihm zu empfehlen, diese wesentliche Entscheidung hinreichend klar bei den einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen zu verankern. Das Polizeirecht anderer Länder bietet verschiedene bewährte und verfassungsfeste Vorbilder.“ Mehr gibt es kaum zu sagen. Daher wiederhole ich mich an dieser Stelle: Klarheit und Rechtssicherheit und möglichst breite parlamentarische Zustimmung – Herr Innenminister, das war Ihnen mal wichtig. Da hatten Sie aber auch einen Koalitionspartner, mit 30.11.2023 dem eine Mehrheit gesichert schien. Ich gehe davon aus, dass mein lieber Kollege Marc Lürbke gleich in seiner Rede darauf ebenfalls noch eingehen möchte. Nun gibt es bei derartig wichtigen Fragen rechtlich fragwürdige Klimmzüge. Das ist dem Thema nicht angemessen. Gehen Sie besser den Weg einer rechtskonformen Verankerung der Kostenpflicht. Machen Sie es wie andere Länder: klar und offen niedergeschrieben im Polizeigesetz. Da gehört es hin – und nicht in verwaltungsinterne Verordnungen. Trauen Sie sich in die parlamentarische Debatte hinein. Trauen Sie sich in die interfraktionelle Debatte. Konkret geht es um Klarstellungen und Ergänzungen in den §§ 35 und 55 Polizeigesetz im Hinblick auf die Kostentragungspflicht. So können wir heute dem Gesetzentwurf aufgrund der Leerstelle an einer wichtigen Stelle leider nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
