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Andrea Stullich

CDU 30.11.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag werden Standards zu Compliance, Transparenz und Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzt. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Regelungen dazu im WDR-Gesetz und auch in der Praxis des WDR schon jetzt sehr weitreichend und für andere ARD-Anstalten teilweise auch Vorbild sind. Was konkret das Thema „Compliance“ angeht, hat die Anhörung gezeigt, dass im Staatsvertrag einheitliche Mindeststandards geschaffen werden, die die Anstalten nicht unterschreiten dürfen. Sie können sie aber natürlich jederzeit für sich auch noch strenger fassen. Die Sachverständigen haben auch deutlich gemacht: Wenn Regeln zu Transparenz und Compliance nicht gelebt werden, wenn Vorgesetzten oder Aufsichtsgremien wichtige Informationen vorenthalten werden, dann können die gesetzlichen oder hausinternen Regeln so detailliert sein, wie sie wollen, sie werden Fehlverhalten – noch dazu absichtliches – nicht immer verhindern können. Umso wichtiger sind eine funktionierende Aufsicht und verbesserte Gremienkontrolle. Allerdings denke ich hinsichtlich der Gremien und deren Professionalisierung, dass Doppelstrukturen – also eine zusätzliche Sachverständigenbank innerhalb des Rundfunkrats, wie es in der Anhörung vorgeschlagen wurde – nicht zielführend wären. Meiner Ansicht nach macht es mehr Sinn, dass die Gremien klar sagen, was sie brauchen, um ihre Aufgaben professionell erledigen zu können, und dass die Häuser dann versuchen, diesen Bedarf bestmöglich zu organisieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser vielfältiges, qualitativ hochwertiges und unabhängiges Medienangebot in Nordrhein-Westfalen garantiert Meinungsvielfalt. Auch deshalb haben wir uns seitens der CDU-Fraktion immer zu einem starken öffentlichrechtlichen Rundfunk bekannt, zu einem modernen System, das sich erneuert, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, und das sich mit der Gesellschaft weiterentwickelt, um relevant zu bleiben. Wir wollen ein überzeugendes, vielfältiges Angebot, das vor allem digital mehr Nutzer erreicht als bisher. Vielfältig heißt aber nicht noch mehr Kanäle, sondern bedeutet Multiperspektivität, also, die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen in Stadt und Land darzustellen und die unterschiedlichen Sichtweisen des Publikums journalistisch professionell und vielfältig abzubilden, um die gesamte Breite der Bevölkerung zu erreichen. Landtag Dafür braucht es Effizienz, Synergien und Reformwillen. Die Sender kennen ihre Verantwortung: Strukturen verschlanken, Apparate verkleinern und Aufgaben zusammenlegen. Anstaltsübergreifende Zusammenarbeit muss der Regelfall werden. Ich habe schon den Eindruck – gerade auch, wenn ich die Übersicht zum Stand der ARD-Reformagenda von gestern lese –, dass in den Häusern in den letzten Monaten Einiges in Bewegung gekommen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach wie vor vieles im Fluss. Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag haben die Länder unmittelbar auf die skandalösen Vorgänge im letzten Jahr reagiert, die der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehr geschadet haben. Inzwischen sind bereits der Fünfte und auch der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag auf dem Weg. Im Fünften geht es darum, das EU-Gesetz über digitale Dienste umzusetzen und die Regionalfenster im Privatfernsehen neu zu regeln. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag betrifft den technischen Jugendmedienschutz. Zudem erwarten wir die Vorschläge des Zukunftsrats, den die Rundfunkkommission der Länder eingerichtet hat, nämlich dazu, wie aus Sicht der Nutzer hohe journalistische Qualität, Regionalität und Pluralität in Zukunft das Profil der Anstalten prägen können. Es ist also einiges in Bewegung. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute verabschieden wollen, ist bereits vor einem Jahr auf den Weg gebracht worden. Vor genau zwei Monaten war die Anhörung dazu, und vor zwei Stunden erreicht uns ein Entschließungsantrag der FDP, der die Landesregierung auffordert, den Staatsvertrag nachzuverhandeln. Sie führen dafür unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken eines Experten aus der Anhörung an, Herr Witzel. Aber dieser Sachverständige hat in der Anhörung auch gesagt – Zitat –: „Grundsätzlich möchte ich vorab sagen, Zielsetzung und Regulierungsansatz des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags halte ich für sinnvoll.“ Später hat er dann auf Ihre Nachfrage tatsächlich gesagt – Zitat –: „Ich habe verfassungsrechtliche Bedenken, um das deutlich zu sagen.“ Dann geht er zur Begründung auf die seiner Ansicht nach mangelhafte Effektivität der Gremien ein, deren Arbeit sein Vorschlag einer Sachverständigenbank innerhalb des Rundfunkrates professionalisieren könnte. Genau dieser Vorschlag, Herr Witzel, wurde aber von den meisten anderen Experten sehr kritisch gesehen. Insofern sind seine verfassungsrechtlichen Bedenken, die im Übrigen niemand geteilt hat, vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass niemand seine Idee so richtig klasse fand. 30.11.2023 Herr Witzel, der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag – damit komme ich zum Schluss – muss jetzt endlich rein in die Anstalten, damit seine Regelungen Wirkung entfalten können.

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