Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hackerangriff Ende Oktober auf die Infrastruktur der Südwestfalen-IT hat die Defizite unserer kommunalen Verwaltung bzw. ihrer Dienstleister im Bereich der Datensicherheit in einem erschreckenden Ausmaß offengelegt. Betroffen waren und sind 103 Gemeinden, neun Unternehmen und Verbände und elf Kreisverwaltungen, darüber hinaus auch noch Verwaltungen in Niedersachsen. Manch einer mag im ersten Moment auch ein bisschen geschmunzelt haben, als man lesen konnte, dass diese oder jene Gemeinde nun das Konto überziehen muss, weil man keine Hundesteuer mehr einziehen konnte. Auf das Schmunzeln folgt aber schnell eine Ernüchterung, wenn man bedenkt, welches Ausmaß an Daten bei unseren Kommunen gespeichert ist. Ein Gutteil der Interaktionen der Bürger mit staatlichen Stellen erfolgt schließlich zu Hause in der Stadt oder Gemeinde, während man mit Bundesbehörden fast gar nicht und mit Landesbehörden, abgesehen vom Finanzamt, eher wenig zu tun hat. In den Städten und Gemeinden sind sensible Daten gespeichert, etwa die Wohnanschrift, die ganzen standesamtlichen Informationen und möglicherweise auch Informationen von Sozialbehörden, also alles Dinge, bei denen die Bürger darauf vertrauen müssen, dass diese Informationen in guten Händen sind. Sie müssen sich natürlich auch darauf verlassen, dass diese Informationen bei Unternehmen gut verwahrt sind, mit denen sie eine Beziehung eingehen. Aber es gibt da einen ganz wesentlichen Unterschied. Mit Unternehmen agieren wir – in aller Regel zumindest – freiwillig; der Staat hingegen zwingt uns dazu, ihm unsere Daten anzuvertrauen. Er hat daher eine ganz besondere Pflicht, mit dem ihm anvertrauten Gut sorgfältigst umzugehen. Zumindest aber kann man meiner Auffassung nach erwarten, dass der Staat die Regeln, die er Unternehmen auferlegt, um die Daten ihrer Kunden zu schützen, auch auf sich selbst anwendet. Aber gerade das ist bezeichnenderweise nicht der Fall. 30.11.2023 Mit der sogenannten NIS2-Richtlinie müssen Unternehmen in 18 Sektoren, die mindestens 50 Mitarbeiter und/oder einen Umsatz von mindestens 10 Millionen Euro haben, ab 2024 recht strenge Schutzstandards für Datensicherheit gewährleisten. Ich stehe ja nun nicht im Verdacht, alles zu bejubeln, was aus Brüssel kommt. Tatsächlich ist diese Richtlinie für viele Unternehmer eine große Herausforderung, ein Kostenfaktor und ein Standortnachteil. Auch und gerade deshalb kann es unserer Auffassung nach nicht sein, dass staatliche Stellen, die Bürgerdaten zwangsverwalten, von diesen Regeln ausgenommen sind. Zwei Dinge gehören hier im Haus digitalpolitisch ins Binsenregister. Erstens. Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Zweitens. Es ist ein bedauernswerter Fakt, dass die Menschen ihr Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verlieren. – In beiden Fällen würde ich der Aussage auch nicht widersprechen. Aber wenn Daten wie Gold sind, ist es auch wenig überraschend, dass sie Kriminelle anziehen, wie die Motten vom Licht angezogen werden. Cyberkriminelle der neuen Generation verschlüsseln nicht nur eroberte Daten, sondern drohen mit Veröffentlichung dieser Daten, wenn kein Lösegeld bezahlt wird. Genauso wenig ist es überraschend, dass die Menschen das Vertrauen in einen Staat verlieren, wenn dieser fahrlässig mit ebendiesem Gold umgeht. Die Landesregierung unternimmt jedenfalls zu wenig für die Datensicherheit. Die Kommunen wiederum haben nicht das Geld, sie haben nicht das Personal, und sie haben auch nicht die Rahmenbedingungen, um den Übergang in das digitale Zeitalter oder das Zeitalter der digitalen Verwaltung sicher und verantwortungsvoll zu gestalten. Die ohnehin unzureichenden Mittel, die Sie bisher dafür bereitgestellt haben, wurden im aktuellen Haushalt sogar noch weiter gekürzt. Unser Ansatz hier, für die Kommunen zumindest die Regeln gelten zu lassen, die bald der kleine Mittelständler erfüllen muss, ist sicher kein Allheilmittel für das Problem, aber eigentlich doch eine Selbstverständlichkeit und ein Mosaikstein bei der Schaffung einer sicheren, bürgerfreundlichen und digitalen Verwaltung. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
