Dietmar Brockes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD möchte die Sonderregelung zu Streuobstbeständen aus § 42 des Landesnaturschutzgesetzes im Rahmen einer Gesetzesnovellierung streichen. Das hätte zur Folge, dass automatisch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten würde und Streuobstwiesen in NRW unter Schutz gestellt wären. Welche Auswirkungen das für so manchen Eigentümer hat, ist eben in der Debatte schon angesprochen worden. Ohne Zweifel sind Streuobstwiesen ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie bieten zahlreiche Vorteile für Menschen und Natur. Streuobstwiesen sind ein artenreicher Lebensraum. Sie bieten Nahrung und Unterschlupf für zahlreiche Insekten, Vögel, Säugetiere und Kleintiere. Insekten – insbesondere Bienen – sind für die Bestäubung von Pflanzen unverzichtbar. Vögel helfen bei der Schädlingsbekämpfung, und Säugetiere tragen zur Bodenfruchtbarkeit bei. Streuobstwiesen bieten auch einen Mehrwert für die Gesellschaft. Sie sind ein beliebtes Naherholungsziel und bieten Raum für kulturelle Veranstaltungen. (Beifall von der FDP) 30.11.2023 Um den Erhalt von Streuobstwiesen zu sichern, sind schon jetzt verschiedene Maßnahmen möglich. Das Netzwerk Streuobstwiesenschutz zeichnet beispielsweise vorbildliche Streuobstwiesenbestände in Nordrhein-Westfalen aus. Auf der niederrheinischen Streuobstwiese des NABU Alpen auf dem Ratsbongert wachsen auf 8.000 m2 rund 160 Obstbäume alter hochstämmiger Obstbaumsorten wie Sternrenette oder Boskop. Weiterhin können Landwirtinnen und Landwirte Direktzahlungen zum Schutz ihrer Streuobstwiesen beantragen. Aber auch Nichtlandwirte oder Verbände können Förderungen über verschiedene Wege wie die Förderrichtlinie Naturschutz oder ELER beantragen. Aus Sicht der Freien Demokraten ist es sinnvoll und richtig, dass das Land eine Kartierung der Streuobstwiesenbestände in Auftrag gab. Nur so kann eine fundierte Aussage über die Bestände der Streuobstwiesen in NRW getroffen werden. Dass Umweltminister Krischer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Stichtagsregel verstreichen lässt, zeigt leider die geringe Wertschätzung für Streuobstwiesen beim Umweltministerium. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Na, na, na!) Es gibt also Möglichkeiten, sich für den Erhalt und Ausbau der Streuobstwiesen in Nordrhein-Westfalen stark zu machen. Daher sind aus unserer Sicht keine Veränderungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen notwendig. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
