Claudia Schlottmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes einbringen und damit eine kurzfristige Lösung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anbieten. Hier zeigt sich wieder einmal, dass Ministerin Feller kurzfristig Problemlösungen findet. Wir sind damit schnell und unkompliziert wieder handlungsfähig. Der Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist groß. Unser Ziel ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche seine Potenziale und Chancen optimal nutzen und entfalten kann. Wir haben uns im Koalitionsvertrag – ich zitiere mit Erlaubnis der Landtagspräsidentin – dazu verpflichtet, „die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, gelingende Inklusion und Exzellenz in Schulen [zu] verbessern.“ Dies werden wir mit der Sicherstellung eines sonderpädagogischen Lehrangebots machen. Wir geben den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern die Wahlfreiheit. Inklusion kann nur gelingen, wenn wir sowohl die flächendeckende Inklusion als auch die Option der Förderschulen weiterhin aufrechterhalten. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes verdeutlichen wir, dass uns der sonderpädagogische Bedarf unserer Schülerinnen und Schüler bekannt ist und wir hier aktiv werden. Ich habe bereits gestern in meiner Haushaltsrede einen weiteren Punkt erwähnt, der dies untermauert. Nach der Evaluation ist es uns gelungen, die Inklusionspauschale auf 67 Millionen Euro anzuheben. Wir zeigen hiermit ganz klar: Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft. Wir stellen damit die Weichen dafür, dass die Inklusion an unseren Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestaltet werden kann. Einer der entscheidenden Punkte für ein gelingendes inklusives Angebot in Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung mit zusätzlichem Lehrerpersonal mit sonderpädagogischer Ausbildung. Umso mehr freut es mich, dass wir hier zu einer kurzfristigen effizienten und unkomplizierten Lösung gekommen sind. Landtag Mit der Festlegung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2025 hat das Ministerium für Schule und Bildung für eine kurzfristige effiziente und unkomplizierte Lösung gesorgt. Außerdem gibt uns das die Möglichkeit, das Gesetz anzupassen und zu verbessern. Nach der Verlängerung um zwei Jahre haben wir ausreichend Daten vorliegen, um eine vollumfängliche Evaluation und notwendige Modifikationen vorzunehmen. Durch die Verlängerung bis 2025 geben wir den Lehrkräften sowie den entsprechenden Fachleitern Planungssicherheit. Die Verlängerung der Maßnahme verursacht Ausgaben in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Darunter fallen erforderliche Fachleiterstellen für die Lehrerausbildung sowie Prüfungsvergütung und Reisekosten. Sämtliche Mehrausgaben werden durch die Haushaltsmittel und Stellen des Einzelplans 05 bestritten. Daher müssen keine Sonderkosten eingeplant oder vereinbart werden. Somit haben wir die Möglichkeit geschaffen, unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf weiterhin bestmöglich zu versorgen und allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Ich freue mich auf den Austausch im Fachausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN )
