Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion serviert uns heute ein Düsseldorfer Allerlei: Einfach ein paar alte Initiativen aufwärmen, ein paar neue Ideen dazugeben, das mit Allgemeinplätzen verfeinern, kräftig durchmischen, und fertig ist ein neuer Antrag. Dann gibt man dem Ganzen mit „Rettungsprogramm Pflege“ noch einen bedeutungsschweren Titel, damit es auf der Karte, also auf unserer Tagesordnung, sofort auffällt – schließlich soll es der Öffentlichkeit ja auch munden. – Das kann man tun. Die Vorredner von CDU und Grünen haben das kräftig kritisiert. Frau Oellers, auch von Ihnen habe ich aber außer wieder mal einem Verweis nach Berlin keine Lösungsansätze gehört. Bei Herrn Mostofizadeh war es genauso, aber der bringt als Lösung allen Übels wieder die Bürgerversicherung ins Spiel. Diese löst in der Pflege mit Sicherheit überhaupt keine Probleme. Ich verspreche Ihnen eines: Solange ich für die FDP-Landtagsfraktion Gesundheitspolitik mache, werde ich alles dafür tun, unser duales System in Deutschland zu stärken und zu unterstützen. (Beifall von der FDP) Kommen wir aber mal zum Thema „Pflege“. Die Lage ist ernst, die Herausforderungen sind groß. Bei dieser grundsätzlichen Einschätzung sind wir uns sicher weitgehend einig. Daher beschäftigen wir uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Es hat bereits einige parlamentarische Initiativen gegeben, die eigentlich ausdiskutiert schienen. Daher fällt uns eine inhaltliche Bewertung des vorliegenden Antrags einigermaßen schwer. Einige 30.11.2023 Aspekte haben wir durchaus unterstützt, andere hingegen abgelehnt. Fangen wir mit den Einzelforderungen an. Da begegnet uns erneut das GemeindeschwesterPlus-Projekt. Auf der Tagesordnung stand es bereits 2021 und auch im Mai dieses Jahres. Mal davon abgesehen, dass die Begrifflichkeit „Gemeindeschwester“ ziemlich altbacken ist, stellt sich uns weiterhin die Frage, ob dieser Ansatz aus Rheinland-Pfalz einfach eins zu eins auf unser Bundesland übertragen werden kann. Wir sehen die Gefahr, dass damit einfach nur Geld für zusätzliche Angebote ausgegeben wird, für die angesichts der vorhandenen Strukturen kaum Bedarf besteht. Nötig wäre aus unserer Sicht vielmehr eine Gesamtbetrachtung auf kommunaler bzw. regionaler Ebene zur Prävention, Gesundheitsförderung, Pflege und Gesundheitsversorgung. Dazu könnten auch präventive und aufsuchende Angebote mit einer Lotsenfunktion im Sinne von Community Health Nursing zählen. Damit wäre auch pflegenden Angehörigen besser geholfen als mit dem GemeindeschwesterPlus-Projekt. Bei zwei anderen bekannten Punkten sehen auch wir dringenden Handlungsbedarf. Die Ausbildungsbedingungen an den Pflegeschulen müssen dringend verbessert werden. Wenn die Ausstattung, die Räumlichkeiten und das Arbeitsumfeld nicht auf dem neuesten Stand sind, kann das viele Menschen von der Pflegeausbildung abschrecken. Bei der Investitionsförderung müssen daher sowohl die Gesamtsumme der Fördermittel als auch die jährlichen Pauschalen je Platz erhöht werden. Der zweite Aspekt ist die Absicherung der Tagespflege. Obwohl die Tagespflege eine wichtige Ergänzung eines vielfältigen Pflegeangebots ist, sind viele Tagespflegeplätze in Gefahr. Die Auslastung hat sich nach der Coronapandemie noch immer nicht ganz erholt. Das schmälert die Wirtschaftlichkeit des Angebots. Dazu kommen die allgemeinen Preissteigerungen, die sich natürlich auch auf die Tagespflege auswirken. Wir haben daher die SPD-Initiative, die Richtlinien zur Investitionskostenförderung abzuändern und die Mindestauslastung für die Tagespflege auf 70 % herabzusetzen, unterstützt. Zwei aktuelle Trends sind im Bereich der Pflege besonders besorgniserregend. Die Gesamtzahl der Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen, sowohl stationär als auch ambulant, lag von Januar bis September 2023 bei 103. Im gesamten Vorjahr waren es lediglich 25. Zwar haben in der überwiegenden Zahl der Fälle die gemeldeten Überschuldungen nicht zu Schließungen der Leistungsangebote geführt – ein damit verbundener Wegfall von Plätzen in der stationären Pflege konnte oft vermieden werden, da Einrichtungen von Landtag anderen Betreibern übernommen wurden und weitergeführt werden –, der Trend zeigt allerdings eine bedenkliche Entwicklung einer unzureichenden finanziellen Ausstattung von Pflegeeinrichtungen. Das Land darf bei der Finanzierung der Pflege nicht immer wieder nur auf den Bund verweisen. Es ist vor allem bei den Investitionskosten auch selber gefordert. So müssen zum Beispiel die Kalkulationsgrundlagen in der Verordnung zur Ausführung des Altenund Pflegegesetzes, bekannt als kurz APG DVO, mindestens an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Auch der Trend bei der Pflegeausbildung ist problematisch. Es gab zwar Zuwächse, aber im vergangenen Jahr sind nach einer Steigerung in den Vorjahren die Ausbildungszahlen in der Pflege deutlich zurückgegangen. Laut Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen etwas mehr als 14.000 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Das bedeutet einen Rückgang um 9 % und damit einen größeren Rückgang als bundesweit. Diese Zahlen liegen vor. Initiativen zur Steigerung der Ausbildungszahlen sind daher dringend erforderlich. Bei dem vorliegenden Antrag fehlen uns leider viele Aspekte. Um den Trend bei der Pflegeausbildung umzukehren, brauchen wir unter anderem Angebote zur Teilzeitausbildung, eine Vereinfachung des Zugangs für Pflegeauszubildende aus dem Ausland und einen weiteren Ausbau der Assistenzausbildung. All diese Punkte werden im Antrag jedoch nicht angesprochen. Der Abbau von bürokratischen Hürden wird im Antrag nur an einer Stelle angedeutet, dabei muss dem Bürokratieabbau eine besonders hohe Priorität eingeräumt werden. Die Pflegekräfte haben nicht zuletzt in der Coronapandemie bewiesen, dass sie mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Verantwortungsbewusstsein die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherstellen. Mit einem Verzicht auf unnötige Bürokratie würde den in der Pflege tätigen Unternehmen und den Pflegekräften das Vertrauen entgegengebracht, welches für die Motivation, in der Pflege tätig zu bleiben, unabdingbar ist. Wir brauchen eine Taskforce bestehend aus der Wissenschaft, Verbänden, Pflegeunternehmen, Bund und Ländern, um Berichts- und Meldepflichten zu reduzieren. Sie sehen: Hier gibt es noch viel zu tun; wir könnten sicherlich noch weitere Punkte besprechen. – Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)
