Dirk Wedel
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen schreitet mit voller Kraft voran. Schon vor dem Ende des Jahres 2023 übersteigt der Zubau an Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen die Werte des Vorjahres sowohl hinsichtlich der Anzahl an Anlagen als auch unter Betrachtung der dazugewonnenen Leistung etwa um das Doppelte. Das klingt erst einmal gut. Im bundesweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen beim Solarzubau auf Platz zwei direkt hinter Bayern. In Bayern wurde allerdings doppelt so viel Leistung neu installiert wie in Nordrhein-Westfalen. Als Freie Demokraten sind wir überzeugt: In Nordrhein-Westfalen liegt noch viel ungenutztes Potential. Zur Erreichung der landeseigenen Ziele beim Zubau von Solarenergie bis zum Jahr 2030 sind ein jährliches Plus von mindestens 2.000 Megawatt Solarenergie notwendig. Aufgrund der hohen Energiekosten hat eine große private Nachfrage auch Nordrhein-Westfalen einen Solarboom beschert. Bis Oktober wurden dieses Jahr mehr als 1.800 Megawatt Leistung Solarenergie hinzugebaut. Beim Zubau muss es deutlich mehr werden, um das Ziel von 24 Gigawatt Solarleistung im Jahr 2030 sicher zu erreichen. Aufgabe des Landes ist es, jetzt konsequent alle unnötigen Hürden und Hemmnisse für den Zubau von Solarenergie zu beseitigen. So zeigt die in unserem Antrag angeführte Studie eindeutig auf, dass kommunale Bauvorschriften in Nordrhein-Westfalen den Ausbau von Solaranlagen spürbar hemmen. Wie in der Anhörung im federführenden Ausschuss für Heimat und Kommunales betont wurde, sprechen wir von einem in 29.11.2023 den betreffenden Kommunen um rund zehn Prozent geringeren Ausbau aufgrund kommunaler Bauvorschriften. Doch warum genau sollten wir daran arbeiten, die durch kommunale Bauvorschriften aufgebauten Hürden abzubauen, wenn doch der Ausbau von Solaranlagen trotzdem Fortschritte macht? Ein Grund hierfür liegt im sogenannten Peer-Effekt. Wie aus der Einschätzung der Sachverständigen in der Anhörung hervorgeht, ist es wissenschaftlich erwiesen, dass einzelne Vorreiter beim Ausbau von PV-Anlagen in der Nachbarschaft dafür sorgen, dass sich weitere Anwohner mit größerer Wahrscheinlichkeit dazu entschließen, PV-Anlagen auf ihren Dächern installieren zu lassen. Je größer also die Ausbaurate ist, desto intensiver profitieren wir von Peer-Effekten. Problematisch wird es allerdings dann, wenn es gar nicht zur Entfaltung der Peer-Effekte kommen kann, weil Auflagen aus kommunalen Gestaltungssatzungen den Aufbau sichtbarer PV-Anlagen verhindern. Regelungen, wonach Solaranlagen beispielsweise nicht auf der zur Straße zugewandten Seite eines Dachs angebracht werden dürfen, führen allerdings nicht nur zum Ausbleiben der Peer-Effekte. So bleiben darüber hinaus durch derartige Einschränkungen wichtige Potenziale zum Ausbau von Solaranlagen schlicht ohne guten Grund ungenutzt. Hinzukommt, dass der Zweck, der mit solchen Regelungen verfolgt wird, neueste Weiterentwicklungen von Solaranlagen unberücksichtigt lässt. Mittlerweile sind Paneele erhältlich, die sich gut in die Optik eines Dachs einfügen. Auch sogenannte Inlay-Anlagen, die in das Dach selbst integriert werden können, schaffen diesbezüglich Abhilfe. Aus diesem Grund fordern wir als FDP-Fraktion, dass für die vor Ort zuständigen Ämter Hilfestellungen angeboten werden, die auch solche Entwicklungen aufgreifen sollen. Zudem ist zu bedenken, dass der voranschreitende Ausbau von Solaranlagen auch einen gewissen Gewöhnungseffekt mit sich bringt. Sicherlich sind PV-Anlagen in der Bevölkerung akzeptierter als noch vor zehn Jahren. Ferner sollten die neuen Technologien nun zum Anlass genommen werden, entsprechende Bauvorschriften anzupassen. Für die Zukunft ist hier ein stetiger Evaluationsprozess von Nöten, um zu verhindern, dass wir wieder in einen Zustand verfallen, in dem die Technologien den Bauvorschriften vorauseilen. Häufig wird der Denkmalschutz als Begründung ins Feld geführt, wenn Regelungen getroffen werden, die die Möglichkeiten zum Ausbau von Solaranlagen einschränken. Wir plädieren daher für eine konsequente Anwendung der neuen „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denk-Landtag mälern“. Auch wenn nur 1,5 Prozent der Gebäude in Nordrhein-Westfalen denkmalgeschützt sind, sind wir als FDP-Fraktion der Auffassung, dass kein Ausbaupotenzial ungenutzt bleiben darf, und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Signalwirkung des § 2 EEG, der in Abwägungsfragen klarstellt, dass ein überragendes öffentliches Interesse an der Errichtung neuer PV-Anlagen besteht. Angesichts der zahlreichen Beispiele für Fälle, in denen kommunale Behörden die Installation von PV-Anlagen blockiert haben, die in der Anhörung durch den Landesverband Erneuerbare Energien NRW benannt wurden, zeigt sich, wie wichtig hier eine von nun an konsequente Handhabe ist. Neben dem Ziel, die erneuerbaren Energien aus Gründen des Klimaschutzes auszubauen, spielt der Aspekt der Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle. Die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine haben gezeigt, dass ein gewisser Grad an Unabhängigkeit nötig ist, um im Bereich der Energieversorgung resilient gegenüber Krisensituationen zu sein. Nicht ohne Grund sprechen wir daher in unserem Antrag von einem Zugewinn an „Freiheitsenergien“, wenn sich Privatleute dazu entschließen, sich eine Solaranlage anzuschaffen. Ich bin mir sicher, dass hierin der Schlüssel dazu liegen kann, den Ausbau der Solarenergie erfolgreicher zu gestalten.
