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Vanessa Odermatt

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Welche Stadt ist die schönste Stadt in Deutschland? Welche hat die schönste Altstadt? Moderne Hochhäuser oder verwinkelte Gassen? Fachwerkhäuser, Reetdächer, Flachdach oder Giebeldach? In kaum einem anderen Land gibt es eine solche Bauvielfalt in den einzelnen Kommunen und Regionen. Aus der Historie heraus haben wir viele individuelle Städte und Gemeinden. Das Erhalten des historischen und kulturellen Erbes, insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden, bedarf oft individueller Bauvorschriften. Dies gilt auch für das Anbringen von Solaranlagen. Gerade in historischen Städten ist es eine Herausforderung, den zweifelsohne erforderlichen Ausbau von Solaranlagen voranzutreiben, gleichzeitig aber die Ästhetik und Authentizität der Gebäude zu erhalten. Durch kommunale Vorschriften können die Städte auf die baulichen Besonderheiten ihrer Gebäude eingehen. Was in einer Gemeinde funktioniert, ist nicht unbedingt in einer anderen umsetzbar. Es ist daher wichtig die kommunale Planungshoheit beizubehalten. Regionale und kommunale Planungen sollten trotz kurzfristiger Ziele im Ausbau erneuerbarer Energien nicht untergraben werden. Zudem können unterschiedliche Herausforderungen und Potenziale von Dachflächen zu neuen Ideen und Entwicklungen in der Solarbranche führen. Kommunale Vorschriften haben daher oftmals ein gute Begründung. Sie wollen diese nun einschränken. Wobei vorab anzumerken ist, dass pauschale Verbote von Solaranlagen bereits jetzt nicht erlaubt sind. In Ihrem Antrag beziehen sie sich auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum. Diese hat deutschlandweit Städte auf kommunale Vorschriften in Bezug auf Solaranlagen befragt und ausgewertet. Dabei zeigt die Studie, dass gerade einmal 15 % der Städte und Gemeinden gesonderte Vorgaben 29.11.2023 haben. Bei diesen sei der Ausbau um 8,9% niedriger als bei vergleichbaren Kommunen. Offen bleibt, um welche Städte es sich hierbei handelt. Wie bereits zuvor erwähnt, haben wir in der Bundesrepublik Städte mit langer Geschichte und entsprechender Bausubstanz. Dass selbst bei historischen Städten der Ausbau nur 8,9% geringer ist, zeigt daher, dass die meisten Kommunen bereits verantwortungsbewusst mit PV-Anlagen umgehen. Anstatt sich mit der sicherlich nicht unstrittigen Frage auseinander zu setzen, wie wir den Ausbau auf denkmalgeschützten und historischen Flächen vorantreiben, sollten wir erst mal das große Potenzial der unkritischen Flächen ausschöpfen. Hierzu hat die Landesregierung deutliche Vereinfachungen erlassen. So können jetzt beispielsweise Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Die im Antrag genannten Forderungen erscheinen nicht zielführend oder sind bereits umgesetzt. Wir lehnen den Antrag daher ab.

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