Marc Lürbke
Die Ermöglichung der Polizeiseelsorge durch den vorliegenden Gesetzentwurf ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Es ist eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften, die äußere Organisation der Polizeiseelsorge zu gestalten. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die inhaltliche Ausgestaltung dieser Seelsorge eine Aufgabe der Religionsgemeinschaften ist. Historisch betrachtet wird dies im Kontext von Artikel 141 WRV (Weimarer Reichsverfassung) als Spezialregelung zum Trennungsgebot des Artikel 137 Absatz 1 WRV verständlich. Die Polizeiseelsorge, als ein wichtiger Dienst, den die Katholische und Evangelische Kirche für unsere Polizeibeamten und die Polizeiorganisation in Nordrhein-Westfalen wahrnehmen, steht vor der Herausforderung, mit den aktuellen Gegebenheiten Schritt zu halten. Die bisherigen Vereinbarungen aus dem Jahr 1962 sind nicht mehr zeitgemäß und bedürfen einer zeitgemäßen Fortentwicklung. Infolgedessen haben die Landesregierung und die Vertreter der Katholischen und Evangelischen Kirche im Mai 2022 eine Gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die als Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf dient. Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, die bestehenden Vereinbarungen über die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge aufzuheben und durch die Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen zu ersetzen. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfs ist die finanzielle Unterstützung der Kirchen für die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge. Neben dem bereits bestehenden jährlichen Pauschalbetrag wird den Kirchen ein zusätzlicher Betrag von jeweils 250.000 Euro pro Jahr für die Finanzierung von Personalkosten für zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verpflichten sich die Kirchen, mindestens genauso viele Stellen von Polizeiseelsorgern vorzu-29.11.2023 halten. Polizeiseelsorge ist ein entscheidender Baustein, um den Polizisten in herausfordernden Zeiten den nötigen Rückhalt zu bieten. Angesichts der unbestreitbaren Bedeutung der Polizeiseelsorge für das Wohlbefinden unserer Polizistinnen und Polizisten ist dies als eine lohnende Investition in die Gesundheit unserer Polizisten zu betrachten. In einer Zeit, in der die Belastungen für unsere Polizistinnen und Polizisten zunehmen, ist es unsere Verantwortung als Gesetzgeber, die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Dieser Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass unsere Polizeibeamten die Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Daher stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss zu und freuen uns auf die gemeinsame Beratung.
