Dr. Jörg Geerlings
Das Bild der Polizistinnen und Polizisten, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind, ist uns allen vertraut. Doch hinter den Uniformen stecken Menschen mit individuellen Bedürfnissen, Herausforderungen und Emotionen. Deshalb spielt die Polizeiseelsorge eine entscheidende Rolle, um diesen Menschen eine unterstützende Hand zu reichen. Die bisherigen Vereinbarungen von 1962 zwischen dem Land und den Kirchen über die Wahrnehmung der katholischen und evangelischen Polizeiseelsorge werden den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht. Daher wurde im Mai 2022 eine Gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Landesregierung und den Vertretern beider Kirchen unterzeichnet, um diesen Dienst zeitgemäß fortzuentwickeln. Zusätzlich zu den bisherigen finanziellen Mitteln, die das Land den Kirchen für die Polizeiseelsorge zur Verfügung stellt, wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 250.000 Euro für die Finanzierung von jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern bereitgestellt. Dieser Schritt unterstreicht die Wichtigkeit der seelsorgerischen Betreuung für Landtag unsere Polizeikräfte. Im Gegenzug verpflichten sich die Kirchen, neben den vom Land refinanzierten Stellen mindestens genauso viele zusätzliche Stellen von Polizeiseelsorgern zu schaffen. Dies ist ein klares Zeichen für das Engagement der Kirchen, diesen Dienst aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Für eine dauerhafte Refinanzierung ist die Zustimmung des Landes erforderlich, und darüber werden wir im weiteren Verlauf diskutieren. Die Modernisierung der Polizeiseelsorge ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten die Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Ich danke der Landesregierung und den Vertretern der Katholischen und der Evangelischen Kirche für ihre gemeinsamen Anstrengungen, diesen Dienst auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen.
