Herbert Reul
Polizeiseelsorge ist wichtig – unbestritten. Und sie ist ein gemeinsames Anliegen von Staat und Kirche. Die Polizei Nordrhein-Westfalens arbeitet schon seit über 60 Jahren intensiv und vertrauensvoll im Bereich der Polizeiseelsorge mit den Kirchen zusammen. Maßgeblich für diese Zusammenarbeit ist der im Juli 1962 geschlossene Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Vertretern der Evangelischen und Katholischen Kirche. Die Polizeiseelsorge ist ein wichtiger Bestandteil unseres Polizeinetzwerks – eine Institution, ein wichtiger, überaus kompetenter und zuverlässiger Eckstein in der Betreuung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Egal ob junge Kolleginnen und Kollegen oder Kolleginnen und Kollegen mit vielen Jahren Diensterfahrung: Nach einem belastenden Arbeitsalltag oder einer Extremsituation brauchen Menschen jemanden zum Reden – die Möglichkeit, zu reflektieren und sich wieder auf die eigenen Stärken besinnen zu können. Dafür sind die Polizeiseelsorger da. Die Polizeiseelsorge unterstützt die Polizei aber in vielen Bereichen, zum Beispiel – bei der Konzeption für die psychosoziale Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, – bei der Alltagsreflexion, – die Polizeiseelsorge ist auch ein wesentlicher Baustein im Abschlussbericht der Stabsstelle Rechtsextremismus und – durch die Mitarbeit im „Zentrum für ethische Bildung und Seelsorge in der Polizei NRW“ – kurz: „ZeBuS“ Beim ZeBuS handelt es sich um ein besonders hervorzuhebendes Kooperationsprojekt von Staat sowie evangelischer und katholischer Kirche, das eine konstruktive Fortentwicklung der langjährigen erfolgreichen Kooperation in den Themenfeldern „berufsethischer Unterricht“ und „Seelsorge“ darstellt. Für diese Unterstützung setzen beide Kirchen zusammen weit über 20 hauptamtliche Polizeiseelsorger sowie weitere nebenamtliche Polizeiseel-29.11.2023 sorger ein. Diesen Einsatz und die Wichtigkeit der Polizeiseelsorge für die Polizei Nordrhein-Westfalens haben wir erkannt und wollen dies durch die Fortführung der Zusammenarbeit bestärken und würdigen. Die im Jahr 1962 geschlossenen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der katholischen bzw. evangelischen Polizeiseelsorge im Lande wurden – über 60 Jahre nach ihrer Formulierung – den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr gerecht und mussten deshalb zeitgemäß weiterentwickelt werden. Hierzu haben die Landesregierung und Vertreter der Katholischen und der Evangelischen Kirche im Mai 2022 bereits eine Gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Absichtserklärung – zusätzlich zum jährlichem Pauschalbetrag, den das Land den Kirchen für die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge zur Verfügung stellt – die Refinanzierung von je zwei Stellen von Polizeiseelsorgerinnen bzw. Polizeiseelsorgern aufgenommen. Also: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der einhergehenden Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen, die letzte Woche Montag unterzeichnet wurde, werden wir die Polizeiseelsorge stärken und das Engagement der Kirchen in der Polizeiseelsorge sichern.
