Dr. Martin Vincentz
Wir sprechen hier über eine Reihe von Änderungen, von denen die allermeisten völlig unproblematisch und eher formeller Natur sind. Als dieser Gesetzesentwurf erstmalig am 20.09 diesen Jahres im Plenum eingebracht wurde, haben wir bereits die Einführung des Einfügung des § 10 Abs. 4 KHGG NRW kritisiert. Wenn sich ein Ministerium selbst eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen schaffen möchte, sehen wir das grundsätzlich kritisch. Wir erinnern uns da nur an das Jahr 2020 und hier besonders an das Infektionsschutz- und Befugnisgesetz. Die Neuregelungen im § 10 Absatz 4 entsprechen im Kern den Regelungen des ausgelaufenen Infektionsschutz-Befugnisgesetzes aus der Pandemiezeit. Der Anwendungsbereich ist allerdings nicht allein auf eine erneute Pandemie bezogen, sondern weiter gefasst. Die Regelung scheint für Krisensituationen zwar grundsätzlich nachvollziehbar aber im Anwendungsbereich doch auch sehr weit gefasst – zu weit. Das ist ein Punkt, den sogar die Krankenhausgesellschaften Nordrhein-Westfalen in Ihrer Stellungnahme kritisch beurteilen. Auch der Parlamentsvorbehalt rettet hier letztlich nichts. Corona hat es uns vor Augen geführt. Schlussendlich wird seitens der Landesregierung, respektive der mehrheitstragenden Fraktionen die Arbeit der Krankenhausträger, der Versorgungsund Rehabilitationseinrichtungen und anderen diktiert. Darunter zählen die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten, die Organisation medizinischer Behandlungen und sogar die Verschiebung elektiver Eingriffe. Besonders letztere Maßnahme greift nicht nur erheblich in die Sphäre der Krankenhausbetreiber, Landtag sondern auch in diejenige der behandelnden Ärzte und vor allem in diejenige der betroffenen Patienten ein. Auch hier lohnt sich noch einmal ein Blick in die Vergangenheit. Wie viele Operationen wurden verschoben, Leiden verschlimmert und ernsthafte Erkrankungen infolge fehlender Vorsorgeuntersuchungen nicht entdeckt? Wir haben ein gut funktionierendes, selbstorganisiertes und selbstverwaltendes Gesundheitssystem in Deutschland. Wir sollten den Fachleuten unser Vertrauen schenken und keinen Fachfremden, teilweise nicht einmal ausgebildeten Politikern. Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt nach vorne gehen und die Geschehnisse der Coronajahre vernünftig aufarbeiten – aber kein Zurück in die Coronajahre, in denen die Verhältnismäßigkeit doch allzu oft überschritten wurde. 29.11.2023 Landtag Anlage 4 Zu TOP 8 – „Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Reden
