Dr. Julia Höller
„Follow the money“ mit diesem klugen Ansatz geht NRW gegen organisierte Kriminalität vor. Daher haben wir in NRW die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln für die Verfolgung Organisierter Kriminalität und Vermögensabschöpfung. Mit diesem Ansatz ist es möglich Strukturen aufzudecken und Taten aufzuklären. Er ist ein Beitrag zur Prävention: Tätergruppen wird die finanzielle Grundlage für weitere Taten entzogen. Er verhindert, dass Täterinnen und Täter von ihren Taten finanziell profitieren und hilft Opfern. Sie können aus dem gesicherten Vermögen entschädigt werden. Seit Beginn der Legislatur stärken wir diesen Ansatz zum Beispiel, indem wir die Staatsanwaltschaften personell unterstützen. Auch ist das Justizministerium aktiv in einer Arbeitsgruppe von Ländern und Bund involviert, die sich mit der Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für die Vermögensabschöpfung beschäftigt. Und damit kommen wir zu einem der Knackpunkte des Antrags der FDP: Ihr Vorschlag, die statistische Erfassung der Vermögensabschaffungsmaßnahmen, ist sinnvoll nur auf Bundesebene möglich. Denn die Erfassung von Vermögenswertabschöpfungen liegt letzten Endes im breiten Feld der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine Verbesserungen in diesem Bereich sowie die Verankerung eines periodischen Sicherheitsberichts sind notwendig, um ein klareres Bild der aktuellen Lage zu erhalten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Ich freue mich, dass sie mit diesem Antrag den FDP Justizminister Herrn Buschmann darauf aufmerksam machen möchten. Statt in jedem Bundesland ein eigenes Konzept zu entwickeln, ist es klüger, wenn die Bundesländer in enger Abstimmung eine einheitliche Strategie erarbeiten. Denn organisierte Kriminalität macht eben nicht an Ländergrenzen halt. Dies würde dazu beitragen, Synergien zu nutzen und vor allem die Ressourcen effizienter einzusetzen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen überall kohärent sind. Landtag Allein die Ausschärfung der statistischen Erfassung ist darüber hinaus nicht geeignet, die Zahl der Vermögenswertabschöpfungsmaßnahmen zu erhöhen. Denn gerade im Bereich der Vermögenswertabschöpfung ist ein hohes Maß an Sorgfalt durch die Strafverfolgungsbehörden und unsere unabhängigen Gerichte geboten. Ein Großteil der aufgeführten Delikte eignet sich rechtlich nicht, um vorhandenes Vermögen aus Straftaten einzuziehen. Hier muss genau geschaut werden, ob und in wie fern es sich um Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität handelt und ob sich diese zur Vermögenabschöpfung eignen. Damit kommen wir zu einem weiteren Knackpunkt des Antrags: Ich bin froh, dass die FDP endlich die Notwendigkeit der genauen statistischen Erfassung der so genannten Clankriminalität verstanden hat. Um gegen dieses Kriminalitätsphänomen wirksam vorgehen zu können, brauchen wir eine präzise Analyse. Momentan fallen unter diesen Begriff auch viele Straftaten, die nicht der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind und die sich nicht für die Vermögensabschöpfung eignen. Das gehen wir an. Schön, dass die FDP nun anscheinend an Bord ist. Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu.
