Angela Erwin
So langsam bekommt man einen sich immer wieder bestätigenden Eindruck der FDP-Anträge in den Bereichen der Innen- und Rechtspolitik dieser Legislaturperiode. Es ist schon verblüffend, aber auch nach gerade mal ein bisschen mehr als 20 % der aktuellen Legislaturperiode lassen sich Muster erkennen, die wahrscheinlich auch die kommenden 80 % ihrer Anträge bestimmen werden. FDP-Politik in NRW scheint es zu sein, Themen rauszusuchen, die Potential haben, Aufmerksamkeit zu erregen, wenn man krampfhaft versucht entweder einen schwarz-grünen Koalitionsvertrag abzuarbeiten und anzumahnen, was alles schon nach so kurzer Regierungszeit ihrer Auffassung nach hätte umgesetzt sein müsste. Oder Missstände zu konstruieren, die vermeintlich in die Verantwortlichkeit der Landesregierung fallen sollen. Unter die zweite Kategorie fällt der heutige Antrag. Warum ist das so? Lassen sie es mich erklären. Zunächst haben sie im August eine kleine Anfrage gestellt, die sich mit dem Thema der Vermögensabschöpfung beschäftigt. Und, lieber Herr Kollege Pfeil, da sich die Antworten gar nicht so unmittelbar für öffentlichkeitswirksame Oppositionspolitik eigenen, konstruieren sie kurzer Hand mit einigen Zahlen nun wieder Forderungen an die Landespolitik. Diese verknüpfen sie mit fremden Zuständigkeiten und hoffen damit Aufmerksamkeit zu erlangen. Anders jedenfalls ist schwer erklärbar, wie die Brücken zwischen erstens steigenden Aufklärungszahlen bei Clan-Verbrechen in NRW, zweitens der bloßen Zahl an Vermögensabschöpfungen und drittens einem geliebten FDP-Wort der „Evaluation“ geschlagen werden können. Daraus verbinden sie die Forderung nach besseren organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für Vermögensabschöpfungen. Nehmen wir das politische Ziel dahinter doch einmal ins Blickfeld: Es soll mehr und höhere Vermögensabschöpfungen zur Bekämpfung von Clankriminalität geben. Ich glaube da finden sie in diesem Haus keine Fraktion, die dem widerspricht. Entscheidend ist aber doch bei der Durchsetzung eines politischen Ziels die Frage der möglichen Änderung von Stellschrauben auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Das wird auch heute wieder deutlich. 29.11.2023 In Nordrhein-Westfalen wird erfolgreiche Rechtsund Innenpolitik gemacht, besonders im Kampf gegen Clankriminalität. Das lässt sich sehr deutlich an den stetig steigenden Ermittlungszahlen ablesen und nicht wegdiskutieren. Seit Herbert Reul Innenminister ist, gelingt es uns stetig mehr Straftaten aufzudecken – ganz besonders diejenigen, aus dem Umfeld von Clankriminellen. Unsere Regierung hält dabei ein zentrales Versprechen. Um diese Straftaten zu ermitteln und zu verfolgen, benötigen wir mehr Personal. Auch hierbei kann die Landesregierung große Erfolge aufweisen. Seit 2017 wurden die Einstellungszahlen stetig und deutlich erhöht. Auch in diesem Jahr kann das ambitionierte Ziel von 3.000 Anwärterinnen und Anwärtern gehalten werden. Betrachtet man nun aber die von ihnen aufgeworfenen Zahlen zur Höhe der Vermögensabschöpfung, könnten – nein vielmehr müssten – sie eigentlich höher sein, zumindest dann, wenn man davon ausgeht, dass Ermittlungszahlen, Personalverfügbarkeit und Vermögensabschöpfung unmittelbar zusammenhängen. Das Problem ist nur: Das tun sie nicht. Was zusammenhängen mag, sind höhere Einstellungs- und steigende Ermittlungszahlen. Wer mehr aufdeckt, findet auch mehr. Was aber für die dann folgende Frage der Vermögensabschöpfung entscheidend ist, die die Devise: Einen Schritt nach dem anderen. Der erste Schritt heißt: Verbrechen auffinden, aufklären und in die Strukturen reinkommen. Der zweite Schritt heißt: Vermögen einziehen. Wie die Debatte, die erst vor drei Monaten durch die Vorsitzende der Innenministerkonferenz angestoßen wurde, ist das Einziehen aber eine Frage der rechtlichen Möglichkeiten. Juristisch bestimmen sich diese Möglichkeiten nach der stopp, um genau zu sein nach § 437. Das Problem bisher ist allerdings für die Behandlung hier im Landesparlament zweigeteilt. Zum einen handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung. Die muss vom Bundesgesetzgeber geändert werden – viele Grüße an den Bundesjustizminister der FDP! Zum anderen sind Inhalt und Auslegung der Norm anpassungsbedürftig. Wer es ernst meint mit mehr Vermögensabschöpfungen, muss die Beweislast umkehren. Stand jetzt haben wir nämlich gerade dann häufig keine Vermögensabschöpfung, wenn es trotz entsprechender Verurteilung an Beweisen mangelt. Und jetzt schließt sich der Kreis. Schaffen wir es, die Beweislast umzukehren, beschleunigen wir Landtag die Steigerung der Vermögensabschöpfung. Machen wir das nicht, bleibt der Kreislauf der bisherige: Heute ist es für eine effektivere Vermögensabschöpfung unerlässlich, mehr Beamte einzusetzen, um das versteckte Vermögen von Straftätern aufzuspüren und auch die Möglichkeit der präventiven Abschöpfung anzuwenden. Das bedeutet aber auch, dass Ermittler kriminell erlangtem Vermögen hinterherrecherchieren müssen. Dazu bedarf es mehr Beamter, da die Ermittlungen immer komplexer werden. Die Hausaufgaben von mehr Beamten werden in NRW stetig erfüllt. Die der Gesetzesanpassungen im Bund – wie so vieles andere auch – leider nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn sie es mit besserer, schnellerer und höherer Vermögensabschöpfung ernst meinen, wenden sie sich an ihren Kollegen, den Bundesjustizminister. Auch er muss seine Hausaufgaben machen. Den heutigen Antrag können sie ihm in geänderter Form vorlegen – hier ist er fehl am Platz. Wir lehnen ihn entsprechend ab.
