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Dr. Ralf Nolten

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Anspruch hat, eine Zukunftskoalition zu sein, muss sich mit den drängendsten Fragen beschäftigen – nicht nur heute, sondern auch morgen, nicht nur im ersten gemeinsamen Haushalt, sondern auch im nun vorliegenden zweiten Haushalt von Schwarz-Grün. Die drängendsten umweltpolitischen Herausforderungen sind der Klimawandel und die zurückgehende Biodiversität. (Dr. Christian Blex [fraktionslos]: Das glaubt Ihnen auch keiner!) Auch im Jahr 2024 werden die Mittel im Naturschutzhaushalt stark erhöht, um das Ziel der Verdopplung bis 2027 zu erreichen. Das heißt konkret für die Titelgruppe 82 Naturschutz und Landschaftspflege im Kapitel 10 030 des Einzelplans: Der Ansatz steigt von 45,7 Millionen Euro um 15 % auf 52,4 Millionen Euro. Gegenüber dem letzten gemeinsamen Haushalt von Schwarz-Gelb mit 35 Millionen Euro ist dies ein Plus von 50 %. Stillstand, Herr Schneider, sieht anders aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Titel 637 82, der für die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen in Nationalparks und Naturparks vorgesehen ist, steigt vom langjährigen Ansatz von 1 Million Euro auf 1,5 Millionen Euro; der Beteiligungsprozess für einen zweiten Nationalpark wird mit der Steigerung um 500.000 Euro also berücksichtigt. An dieser Stelle eine klare Aussage: Wir haben im Koalitionsvertrag die Schaffung eines zweiten Nationalparks vereinbart und den entsprechenden Beteiligungsprozess für die Regionen initiiert. Wir warten auf Bewerbungen, denn nur die Regionen selbst entscheiden über einen zweiten Nationalpark. Im Kapitel Wasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz erhält der AAV 2 Millionen Euro mehr. Das sind 30 % mehr Zuwendungen für die Altlastensanierung, Herr Schneider. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schwerpunktmäßig werden im Kapitel 10 050 aber wasserwirtschaftliche Ansätze veranschlagt. Die Flutkatastrophe 2021 hat den Handlungsbedarf offengelegt. Der 10-Punkte-Arbeitsplan 29.11.2023 „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ der damaligen Umweltministerin, Frau Heinen-Esser, bleibt auch im Jahr 2024 handlungsleitend. Die Ausgaben für Untersuchungen, Planungen und Vorarbeiten halten das hohe Vorjahresniveau. Über 70 Millionen Euro gehen wieder in die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Das sind 10 % mehr als im Jahr 2022 und 50 % mehr für den Hochwasserschutz im Vergleich zu 2021. Zugleich aber sinkt bei der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ der Ansatz um ein Drittel auf 21,5 Millionen Euro. Warum das denn? Der Bund, der die Gemeinschaftsaufgabe zu 60 % zu finanzieren hat, kürzt und ist augenscheinlich schnell fertig mit seiner Lektion aus dem Jahr 2021. Langer Atem und Nachhaltigkeit sehen anders aus. Auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient vielfach über den Rück- und Umbau der Wehre oder die Aufweitung der Auen dem Hochwasserschutz. Ein Beispiel ist der zum Kohleausstieg notwendige umfassende Umbau der Erft, der prioritär betrieben werden muss und auch eigens in der Leitentscheidung erwähnt worden ist. 67 Millionen Euro der 79 Millionen Euro Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt geben wir für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aus. Die Verstetigung des Mittelansatzes ist erforderlich, liegt doch der Finanzbedarf ihrer Umsetzung landesweit bei über 3 Milliarden Euro. Im Abwasserbereich bleibt es bei den hohen Aufwendungen von über 45 Millionen Euro für Zuschüsse beim Neubau oder der Ertüchtigung von Abwasserbehandlungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Hauptsammlern und Klärschlammbehandlungsanlagen. Spurenstoffelimination, Phosphatrückgewinnung und Redundanzkapazitäten bleiben als Anforderungen bestehen. Gleiches gilt für den Spagat zwischen der Lebensmittelproduktion einerseits und einer stärkeren einzelbetrieblichen Betrachtung der landwirtschaftlichen Düngebilanzen andererseits. Die dazu erforderlichen Messstellen nach der AVV zur Düngeverordnung sollen bis Ende 2024 errichtet oder ertüchtigt sein. Fazit: Der Umwelthaushalt 2024 setzt inhaltlich auf Kontinuität und ist von der finanziellen Ausstattung her auch in einem schwierigen Jahr ein deutlicher Schritt nach vorne. Das sollte auch den Beifall von Oppositionsfraktionen erhalten können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗