Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 hat gezeigt, dass die preisbereinigt seit 2020 stagnierende Verbundmasse angesichts der besonderen Herausforderungen für die Kommunen, beispielsweise durch die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen, den 29.11.2023 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen sowie steigende Zinslasten, nicht ausreicht. Alle kommunalen Vertreter haben die in dem Verbundsatz von 23 % beim bundesweit höchsten Kommunalisierungsgrad zum Ausdruck kommende unzureichende Finanzausstattung der Kommunen kritisiert. Die Landesregierung trägt dem nicht nur keine Rechnung, sondern greift nach jedem Strohhalm, um ihren strukturell defizitären Haushalt 2024 formal auszugleichen. Um es mit dem Sachverständigen Dr. Busch zu sagen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Dass die Landesregierung eine ‚robuste Verfassung‘ auf kommunaler Ebene erkennt, dient wohl vor allem der Begründung, jetzt die Rückführung der Corona-Kreditierung mit 30 Mio. Euro Vorwegabzug zu beginnen, ist aber keine zielführende Lagebeschreibung.“ Herrn Sachverständigen Murrack gebührt das Verdienst, nochmals an die Versprechungen von Frau Ministerin Scharrenbach im Rahmen der Beratungen des GFG 2022 erinnert zu haben, mit der Rückzahlung der Kreditierung erst zu beginnen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung es wieder zulässt. Aber das ist ja wohl Schnee von gestern, Frau Ministerin, wenn Ihnen dazu nach einem Minuswachstum in diesem Jahr eine Wachstumsprognose des RWI von 0,8 % für 2024 ausreicht, die obendrein noch von den Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen bezweifelt wird. (Beifall von der FDP) Für den Verzicht auf die Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktiven Hebesätze fehlt es weiterhin an einer schlüssigen Begründung. Der Städte- und Gemeindebund spricht zutreffend von Scheinbegründungen. Zudem hat es Sie, Frau Ministerin Scharrenbach, auch nicht davor bewahrt, dass acht kreisfreie Städte vor etwa einer Woche nunmehr auch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 vor dem Verfassungsgerichtshof angreifen. Übrigens: Die Forstpauschale gehört immer noch nicht ins GFG. Und Karthago muss zerstört werden. (Vereinzelt Heiterkeit) Was den Einzelplan 08 in den Bereichen „Heimat“ und „Kommunales“ angeht, wurde die Mehrzahl der Titel einfach überrollt, und zwar völlig unabhängig von der Ausgabenentwicklung und den Bedarfen. Aus zeitlichen Gründen beschränke ich mich heute auf ein Beispiel. Von den sächlichen Verwaltungsausgaben für interkommunale Zusammenarbeit wurden bei einem Landtag Ansatz von 1,4 Millionen Euro bis zum 30. September gerade einmal 70 Euro ausgegeben. Trotzdem sollen natürlich auch 2024 wieder 1,4 Millionen Euro veranschlagt werden. Die Erklärung des Beauftragten des Haushalts im Ausschuss war dann auch entlarvend: Man müsse ja auch noch die globale Minderausgabe erwirtschaften. Mit Wirtschaftlichkeit – Stichwort „Bodensatztheorie“ – hat das alles nur sehr wenig zu tun, mit Haushaltswahrheit und -klarheit auch nicht. (Beifall von der FDP) Eine gute Nachricht ist hingegen, dass in der Titelgruppe zur Förderung von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen mit in den vergangenen Jahren angesammelten 156 Millionen Euro ausreichend Selbstbewirtschaftungsmittel zur Verfügung stehen, um nach bayerischem Vorbild einen Härtefallfonds für Straßenausbaumaßnahmen einzurichten, die vor 2018 beschlossen wurden oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses spätestens im Haushalt 2017 standen. (Beifall von der FDP) Da die Landesregierung uns mit Vorlage 18/1644 vom 20. September 2023 mitgeteilt hat, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Volumen der zukünftig entfallenden Straßenausbaubeiträge bei bis zu 50 Millionen Euro im Jahr liegen wird, im Haushalt 2024 aber 65 Millionen Euro dafür bereitgestellt werden, werden diese Selbstbewirtschaftungsmittel auch nicht anderweitig benötigt. (Beifall von der FDP) Auch an anderer Stelle werden Selbstbewirtschaftungsmittel gehortet, ohne dass ersichtlich wäre, dass diese demnächst ihrer Zweckbestimmung gemäß verausgabt werden würden, so zum Beispiel 320.000 Euro beim aktuell wohl nicht mehr bewirtschafteten Titel für sächliche Verwaltungsausgaben der Ruhr-Konferenz oder 3,3 Millionen Euro in der Titelgruppe „Heimat“. Wie bereits im letzten Jahr ist festzustellen, dass weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 geeignet sind, die ernste Lage der Kommunen zu verbessern, und wir dementsprechend beides ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
