André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Herr Minister Liminski hat das Wort. Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kampmann, mir ist nicht erinnerlich, dass mir oder uns als Staatskanzlei die Überbeurteilungen übermittelt worden sind, aber ich würde der Vollständigkeit und der Vorsicht halber nachfragen. (Minister und Chef der Staatskanzlei Natha- nael Liminski tauscht sich mit Mitarbeitern aus.) Frau Kampmann, ich habe mich gerade noch einmal versichert: Bei kabinettspflichtigen Stellenbesetzungsverfahren werden die entsprechenden Unterlagen durch das jeweilige Ressort beigebracht. Üblicherweise wird da aber keine Einsicht genommen. Das werden Sie wahrscheinlich noch aus Ihrer Ministertätigkeit kennen. Damals gab es ja – ich denke an das Landessozialgericht – auch Richterbesetzungsverfahren, die nicht sofort glatt gelaufen sind. Es ist üblich, dass die Unterlagen beigeschafft werden, aber sie werden nicht gezielt an die Staatkanzlei zur Einsichtnahme übermittelt. Es gibt natürlich ein Landtag Besetzungsvotum. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen dieses größeren Vorgangs auch die Überbeurteilungen enthalten waren. In der üblichen Kabinettspraxis liest die aber nicht jedes Kabinettsmitglied, denn es ist üblich – ich habe es eingangs ausgeführt –, dass das Votum des federführenden Ressorts ausschlaggebend ist. Das wird natürlich vorher im Ressort abgestimmt, aber das ist dann auch ausschlaggebend.
