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André Kuper

29.11.2023 Sitzungen 18/48

Vielen Dank, Herr Minister Limbach. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldung mehr vor. Ich rufe nun die Mündliche Anfrage 34 des Abgeordneten Christian Dahm (SPD) von der SPD-Fraktion zum Thema „Welche Kenntnisse hatte der Ministerpräsident bezüglich des Besetzungsverfahrens der OVG-Präsidentenstelle?“ auf. Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski antworten wird. – Bitte schön. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Dahm, zu Ihren Fragen nehme ich gerne Stellung, möchte jedoch der Vollständigkeit halber auch darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung, genauer das Justizministerium, zu diesem Fragenkomplex insgesamt bereits in der Antwort auf die von mehreren Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der SPD formulierte Kleine Anfrage 2742 eingegangen ist. Die Antwort ist als Drucksache 18/6745 in der Dokumentensuche des Landtags öffentlich abrufbar. Das ist keine Antwort auf alle Fragen, die gestellt werden, aber sie geht bereits auf diesen Themenkomplex ein. Deswegen wollte ich der Vollständigkeit halber zu Beginn einmal darauf hinweisen und gerne auch kurz daraus zitieren, wenn der Präsident erlaubt. Ich zitiere: „Die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Landtag Westfalen musste im Juni 2021 neu ausgeschrieben werden, nachdem alle bisherigen Bewerber ihre Bewerbungen zurückgenommen hatten, worüber seinerzeit auch in der Presse berichtet wurde. Der Beginn des Prozesses der Neubesetzung des Amtes der Präsidentin/des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen war daher allgemein bekannt. Die Kabinettvorlage zur Herbeiführung der Ernennungsentscheidung der Landesregierung ist der Staatskanzlei nach einer Vorankündigung am 6. Juni 2023 am 9. Juni 2023 übermittelt worden. Daneben stand und stehe ich“ – das ist Zitat – „– wie die übrigen Ministerinnen und Minister – im ständigen Austausch mit dem für die Koordinierung der Landesregierung zuständigen Minister und Chef der Staatskanzlei über zahlreiche Ressortangelegenheiten.“ – Zitat Ende. Gerne möchte ich diese Ausführungen des Justizministers mit Blick auf Ihre beiden Fragen für diese Fragestunde noch einmal ergänzen. Wenn Sie erlauben, stelle ich auch sozusagen das Verfahren in Gänze dar. Zunächst zu Frage 1: Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine der höchsten Positionen in der Justiz des Landes. Dementsprechend ist die Besetzung dieser Stelle selbstverständlich kabinettspflichtig. Lassen Sie mich daher kurz das übliche Verfahren der Abstimmung der Landesregierung bei kabinettspflichtigen Stellenbesetzungsentscheidungen kurz aufzeigen. Die Entscheidungsgrundlage für Kabinettsbeschlüsse ist stets eine von dem federführenden Ressort vorbereitete sogenannte Kabinettsvorlage. Diese enthält neben einem konkreten Beschlussvorschlag eine Sachverhaltsdarstellung und eine Bewertung des federführenden Hauses. Die Kabinettsvorlage wird, soweit nach der Geschäftsordnung vorgesehen, zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt und nach Vorberatung in der Staatssekretärskonferenz in vertraulicher Kabinettssitzung beraten und beschlossen. In Personalsachen stellt dieser Kabinettsbeschluss die Auswahlentscheidung dar. Das federführende Ressort wird mit dem anschließenden Vollzug beauftragt. Daher werden bei mehreren Bewerbungen im Nachgang zur Kabinettsbefassung von dem zuständigen Ressort beispielsweise die Mitteilungen an die unterlegenen Konkurrenten versendet. 29.11.2023 Das ist – sozusagen abstrakt – das Verfahren von Personalentscheidungen oder Stellenbesetzungsentscheidungen, die kabinettspflichtig sind. Mit Blick auf das in Frage stehende Verfahren möchte ich gerne konkretisieren: Nach einer Vorankündigung des JM an die Staatskanzlei am 6. Juni 2023 auf Arbeitsebene ist die unterzeichnete Kabinettvorlage der Staatskanzlei am 9. Juni übermittelt worden und am 12. Juni in der Staatssekretärskonferenz behandelt worden. Herr Ministerpräsident ist über die Kabinettsvorlage im Rahmen der üblichen formalisierten Sitzungsvorbereitung für die Kabinettssitzung informiert worden, und in der von Herrn Ministerpräsidenten Wüst geleiteten Kabinettssitzung vom 13. Juni 2023 ist dann beschlossen worden, die Bewerberin aus den Gründen des Besetzungsvotums des Ministers der Justiz zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu ernennen. Zugleich ist der Justizminister ermächtigt worden, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu vollziehen. In der Folge – wenn man den Prozess in Gänze anschauen will, gehört das dazu – hat der Minister der Justiz das Kabinett am 8. August 2023 über die beiden Konkurrentenstreitverfahren unterrichtet, welche die abgelehnten Bewerber bei Gericht anhängig gemacht hatten. Mit Blick auf die Zeit vor der Kabinettsbefassung möchte ich ausführen, dass der Ministerpräsident und ich als Chef der Staatskanzlei in der Wahrnehmung unserer Aufgaben miteinander sowie auch mit den anderen Mitgliedern der Landesregierung in einem andauernden Austausch zu Themen und Fragen aller Art stehen. Inwiefern das OVG-Besetzungsverfahren hierbei Thema war, kann ich Ihnen aufgrund der Fülle der Kontakte und Themen nicht sagen. Zu Frage 2 würde ich auch direkt ausführen, wenn es erlaubt ist, Herr Präsident. In der Frage, die Sie gestellt haben, ist ein Vorwurf enthalten. Deswegen möchte ich zu Beginn erst einmal klar feststellen, dass Herr Minister Limbach nach meinem Kenntnisstand in der Rechtsausschusssitzung gestern, aber auf jeden Fall gerade eben in dieser Fragestunde den in Ihrer Frage enthaltenen Vorwurf der Einflussnahme deutlich zurückgewiesen hat. Darüber hinaus hat er über seine Gespräche mit den Bewerbern ausgeführt. Mit Blick auf die Frage, inwieweit der Ministerpräsident über solche Gespräche informiert war, gilt ebenfalls das, was ich gerade eben ausgeführt habe, nämlich, dass der Ministerpräsident und auch ich als Chef der Staatskanzlei – um das ergänzend hinzuzunehmen – bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben in einem andauernden Austausch stehen. Inwiefern die Gespräche des Justizministers im Rahmen Landtag dieses Austausches Thema waren, kann ich Ihnen nicht sagen.

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