Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hafke, vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, denn, ich glaube, wir Juristen – gerade aus der Justiz – wirken manchmal so, als wenn wir in so einem Kosmos tätig sind, bei dem nur wir verstehen, wie das abläuft. Ich glaube, das muss man wirklich noch einmal erläutern. Egal, wie jemand ist, welche Erfahrung er hat und was man von ihm weiß, jeder muss eine Beurteilung haben, damit wir dann in eine Prüfung eintreten können. Das heißt, es ist wesentlich und eine der wesentlichen Grundlagen für ein solches Auswahl- und Besetzungsverfahren, nicht nur nach solch einem Wissen vorzugehen, denn das kann auch lückenhaft sein. Vielleicht sieht ein Vorgesetzter bestimmte Stationen nicht. Deswegen ist es wesentlich, dass eine Beurteilung vorliegt und die Personalakten beigezogen werden, damit man einen Überblick darüber hat, was derjenige mitbringt. Es ist dann Aufgabe – nicht des Ministers, das werden Sie mir nachsehen – der Fachabteilung, der Personalabteilung im zuständigen Personalreferat, diese Beurteilungen auszuwerten und – so, wie wir uns verpflichtet gesehen haben – eine Überbeurteilung nach der Zuständigkeitsverordnung NRW herzustellen auf der Grundlage dieser Beurteilung. Das wird durch die Fachabteilung gemacht – dort sitzen die Experten für so etwas – und dann dem Minister vorgelegt, der die prüfen muss und sich dann der Überbeurteilung entweder anschließt oder in eine Rücksprache mit der Abteilung Z geht, wenn er dazu eine Frage hat. Ich konnte die Überbeurteilung so zeichnen, wie sie da war, und habe daran nichts geändert. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit habe beantworten können, Herr Hafke.
