Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Müller-Witt, es ist ein durchaus üblicher Vorgang, den ich aus unterschiedlichen Tätigkeiten als Dienstvorgesetzter, also höchster Vorgesetzter einer Einrichtung, zum Beispiel an den Hochschulen kannte, dass man mit Bewerbern auch nach Eingehen der Bewerbung, schon bevor Beurteilungen vorliegen, Gespräche führt, zum Beispiel, wenn sie auch ausdrücklich darum bitten und wissen wollen, wer sich denn sonst alles bewirbt. Zu diesem Zeitpunkt sind häufig noch überhaupt keine Beurteilungen erstellt; es steht noch überhaupt nicht fest, wer einbezogen werden kann, wer das Anforderungsprofil erfüllt. Das ist im öffentlichen Dienst durchaus üblich. Beide Bewerber hatten ja bei mir ausdrücklich um Gespräche nachgefragt. Ich habe ihnen in beiden Erstgesprächen im Juli gesagt, dass ich noch kein Feedback geben kann, weil ich mich mit der Sache noch nicht beschäftigt habe. Ich habe die Bewerber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass natürlich nach Recht und Gesetz geprüft wird, ob diese Bewerbung einzubeziehen ist und welche danach die beste ist. Das heißt, ich habe die Bewerber sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies noch nicht rechtlich geprüft ist und deswegen auch noch nicht feststeht.
