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Charlotte Quik

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushalt steht unter dem Anspruch, Verantwortung in schwierigen Zeiten zu übernehmen. Das tun wir; das ist, glaube ich, in der Debatte sattsam deutlich geworden. Kollege Maelzer, ich frage mich tatsächlich, mit welchen Alltagshelfenden Sie im Gespräch sind. Ich kenne tatsächlich keinen einzigen, der sich arbeitslos meldet, weil wir mit diesem Haushalt die Alltagshelfer verstetigt haben. (Beifall von der CDU und der FDP – Dr. Den- nis Maelzer [SPD]: Lügt euch doch nicht selbst in die Tasche!) Ich würde gerne in diesem Zusammenhang das Thema „Kinderschutz“ noch einmal besonders aufrufen, denn auch hier setzen wir weiterhin Prioritäten. Nicht nur die schweren Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster, die nur die Spitze des Eisbergs darstellen, haben noch einmal sehr deutlich gemacht: Wir alle müssen besser hinsehen und die Menschen stärker sensibilisieren. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Kinder sicher und geschützt aufwachsen; das ist eine große Herausforderung für die Politik. Vieles haben wir hier bereits gemeinsam erreicht; dennoch bleibt viel zu tun. Für uns ist es deshalb selbstverständlich, dass das Landeskinderschutzgesetz weiterentwickelt wird und wir uns nicht auf ersten Erfolgen ausruhen. Mit den bereitstehenden Mitteln werden die Strukturen des Kinderschutzes auch zukünftig stetig weiterentwickelt und gestärkt. Prävention und Netzwerkarbeit werden noch besser verankert. Das Kinder-29.11.2023 schutzgesetz bietet einen wesentlichen Rahmen, denn es formuliert zentrale Maßnahmen für einen konsequenten Kinderschutz und stellt damit einen Meilenstein dar. Es wird bereits umgesetzt und zeigt vor Ort Wirkung. Einige rechtliche Regelungen sind bundesweit einmalig. Nordrhein-Westfalen nimmt an vielen Stellen eine Vorreiterrolle im Kinderschutz ein. Wir haben neue Maßstäbe geschaffen, und es ist uns wichtig, nun an diesem Punkt weiterzuarbeiten. Es ist daher das richtige Signal, dass in diesem Bereich alle Mittel fortlaufen werden. Die Landesregierung setzt ihre Anstrengungen im Kinderschutz flankierend zum Landeskinderschutzgesetz weiter fort. Die Einrichtung einer Beauftragung für Kinderschutz und Kinderrechte ist ein weiterer wichtiger Schritt und ein Etappenziel. In Theorie und Praxis gestärkt wird der Kinderschutz durch die Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte. Auch die Kinderschutzambulanzen und das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen erfahren weiterhin Unterstützung. Die Mittel für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und zur Stärkung des Gesundheitswesens, unter die auch die Maßnahmen beim Kinderschutz fallen, wurden sogar um 1,5 Millionen Euro erhöht, denn eine wesentliche Rolle beim Erkennen von Kindeswohlgefährdungen, Kindesmisshandlungen und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben die Akteure des Gesundheitswesens. Bei der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz werden sie auch weiterhin unterstützt. Deshalb ist uns die Förderung von regional verankerten Kinderschutzambulanzen sowie des landesweiten Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen in NRW so wichtig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bestehende Strukturen können mit der Fortsetzung der Förderung des KKG NRW nicht nur gestärkt, sondern auch bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hinzu kommt, dass gleichzeitig eine zusätzliche Unterstützung für den Auf- und Ausbau der Kinderschutzarbeit vor Ort angeboten werden kann. Dieser Haushalt zeigt einmal mehr: Nordrhein-Westfalen ist auf dem richtigen Weg, insbesondere beim Kinderschutz. Wir in Nordrhein-Westfalen haben den Kinderschutz in den Fokus unseres Handelns gerückt, Schwachstellen im Schutznetz aufgedeckt und geschlossen. Mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik, mehr Befugnisse für die Behörden: Mit unseren parlamentarischen Initiativen sind wir in Nordrhein-Westfalen bundesweiter Vorreiter im Kinderschutz, und doch bleibt es eine große Herausforderung, unsere Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu schützen. Kinderschutz ist und bleibt eine dauerhafte Landtag gesamtgesellschaftliche Aufgabe. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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