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Herbert Reul

27.10.2023 Sitzungen 18/47

Da es nicht nur um einen Gesetzentwurf, sondern auch um eine Große Anfrage geht, sollte dazu etwas gesagt werden. Wir haben auf die Große Anfrage ausführlich geantwortet. Es waren 18 Einzelfragen, Zeitraum 13 Jahre. Wir konnten nicht alles beantworten, weil wir so lange gar nicht speichern dürfen. Darüber hinaus mussten viele Daten händisch erhoben werden. Die Zahlen für die Jahre 2013 bis 2023 liegen also vor. Viel Aufwand! Wir haben darüber hinaus das Justizministerium und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft beteiligt. Auch die haben sich da engagiert. Landtag Die Frage war unter anderem – darüber ist eben schon geredet worden –, bei wie vielen Veranstaltungen es zu Gegenveranstaltungen kam und welche Folgen das hätte. Erste Antwort: Insgesamt wurden im Zeitraum von zehn Jahren vier Sachverhalte berichtet. Man kann sie also an einer Hand abzählen. Der Kollege der SPD-Fraktion hat das eben schon vorgetragen. Grund für Sicherheitsbedenken gibt es also nicht. Im Übrigen wurde keine einzige Veranstaltung aufgrund von Bedrohungslagen abgesagt. Eine weitere Frage: Sie wollen wissen, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser vier Veranstaltungen Bezüge zum Extremismus aufweisen. – Ja, zu einer Veranstaltung in Münster liegen Erkenntnisse über Personen eines linksextremistischen Zusammenschlusses vor. Deswegen wurden die ja vom Verfassungsschutz beobachtet. Es wurde auch gefragt, welche Maßnahmen Polizei und Staatsanwaltschaft zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung getroffen haben. Dritte Antwort: Durch die zuständige Polizei wurden anlassbezogen und lageangepasst Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen. Dazu gehören Informationsaustausch mit den betroffenen Universitäten, Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen und natürlich Einbindung des Staatsschutzes. Also, was ermittelt werden konnte, wurde systematisch ermittelt. So konnten wir auch verantwortliche Personen festmachen. Die Übersichten zu den Straftaten liegen Ihnen vor, brauche ich nicht noch mal vorzutragen. Sie wollten noch wissen, was die Landesregierung tut, um die Hochschulen sicher zu organisieren. – Die Unis sind dafür selbst zuständig. Dafür gibt es klare Regelungen. Die brauche ich Ihnen nicht vorzutragen. Zudem hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft 2018 gemeinsam mit dem Verfassungsschutz NRW Veranstaltungen zum Thema „Sensibilisierung für extremistische Aktivitäten an Hochschulen“ durchgeführt. Es gibt da auch spezielle Schulungen und Deeskalationstrainings. Am Ende kann man nur sagen: Es liegen keine Hinweise vor, dass die Sicherheit des Lehrpersonals oder der Hochschulen systematisch gefährdet sein können. Also: warme Luft, kein Ergebnis. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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