Charlotte Quik
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schalley, dieser Auftritt, den Sie gerade hingelegt haben, und wie Sie persönliche Abgründe mit Parteipolitik vermischen, ist so widerlich wie die Wortwahl, die Sie an den Tag gelegt haben. (Anhaltender Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir Kinderschutzpolitikerinnen und Kinderschutzpolitiker, zu denen die AfD nicht erst seit diesem Auftritt 27.10.2023 definitiv nicht zählt, arbeiten mit allem, was wir tun, daran, um Gewalt gegen Kinder zu verhindern. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das gilt für alle Formen von Gewalt, die Erwachsene gegen Kinder ausüben, und auch für Übergriffe unter Kindern. Wir müssen bei dieser komplexen Problemlage sehr genau hinschauen und entsprechend differenzieren. Das ist etwas, was dieser Antrag erkennbar nicht tut. Nicht, dass das überraschend wäre, aber es ist immer wieder schockierend, dass für die AfD offensichtlich kein Thema so wichtig ist, als dass es sich nicht instrumentalisieren ließe. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Besonders erschreckend ist, wie hier versucht wird, die Arbeit in unseren Kitas in den Schmutz zu ziehen. Wir wissen, welche großartige Arbeit in den allermeisten Kindertageseinrichtungen in unserem Land geleistet wird und mit welchem Engagement hochqualifizierte Fachkräfte für die Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kleinsten arbeiten. Wir wissen auch, dass die Situation in vielen Einrichtungen derzeit angespannt ist, und wir unterstützen, wo wir können. Wir haben die Sprachkitas erhalten, deren Förderung uns der Bund in einem unfreundlichen Akt einfach vor die Füße geworfen hat. Die Landesregierung unterstützt die Kita-Träger mit einer Zahlung in Höhe von 100 Millionen Euro und einer erheblichen Erhöhung der KiBiz-Zuschüsse ab dem Kita-Jahr 2024/2025. Außerdem packen wir das KiBiz noch einmal an und werden es krisenresilienter aufstellen. Wir stehen an der Seite der Kinder und Familien in diesem Land. (Beifall von der CDU) Was den Aspekt der sexualpädagogischen Konzepte anbelangt, pauschalisiert und polemisiert der vorliegende Antrag. Vieles ist schlichtweg falsch. Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis prüfen die Landesjugendämter die mit dem Ministerium abgestimmte räumliche Ausstattung der Kitas. Ebenso werden die konzeptionellen, personellen und weiteren Voraussetzungen geprüft. Nach dem SGB VIII müssen alle Kitas in Deutschland über ein pädagogisches Konzept für deren Einrichtung sowie über ein Konzept zum Schutz vor Gewalt verfügen. Zur weiteren Stärkung des Kinderschutzes sieht das Landeskinderschutzgesetz die Erstellung von Schutzkonzepten vor, um Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, zu schützen. Landtag Seitens des Landes NRW gibt es keine rechtlichen Regelungen, die zur Erstellung eines separaten sexualpädagogischen Konzepts in einer Kita verpflichten. Änderungen in der Konzeption einer Kindertageseinrichtung müssen den Landesjugendämtern unverzüglich angezeigt werden. Auch ein erst nach der Erlaubniserteilung erstelltes sexualpädagogisches Konzept wird daher von der Erlaubnis erteilenden Stelle geprüft. Die im Antrag angeführten Beispiele insbesondere hinsichtlich der Einrichtung separater Räume sind kein Teil der frühpädagogischen Praxis und werden das auch künftig nicht sein. Außerdem habe ich keinerlei Grund, daran zu zweifeln, dass die Landesjugendämter einem solchen Ansinnen direkt die rote Karte zeigen würden. Zum Bildungsauftrag der Kitas und zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder gehört es aber unbedingt, Kinder beim Thema „Sexualität“ altersgerecht zu begleiten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, etwaiges übergriffiges Verhalten zu erkennen und zu benennen. Das ist gelebter Kinderschutz. Das, was Sie hier tun, ist widerlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
