landtag.nrw.de ↗

Dr. Ralf Nolten

CDU 27.10.2023 Sitzungen 18/47

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Tat in einer dramatischen Situation, die auf allen Ebenen den Einsatz aller marktwirtschaftlichen Instrumente zur Baulandmobilisierung, Bau- und Sanierungskostensenkung, Kapitalbereitstellung und Zinsförderung erforderlich macht. Wir brauchen die berühmte Bazooka nicht in den Reden, sondern in den Taten – in Taten, die sich nicht in den geforderten Leitfäden erschöpfen. Das Landesbauministerium bemüht sich mit seinen vielfältigen Initiativen wie „Bauland an der Schiene“, „Bau.Land.Leben“ oder „Bau.Land.Partner“, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Für eine kleine finanzielle Vergütung erbringt NRW.URBAN Planungsleistungen für personalschwache Kommunen zur Baureifmachung von Grundstücken. Das ist eine gute Entlastung, aber bezogen auf die Vielfalt der Kommunen auch nur eine punktuelle. Landtag Auch bekommen 95 Kommunen über die Baulandmobilisierungsverordnung mit der Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts oder der Verhängung von Baugeboten Werkzeuge an die Hand, um ihrerseits mehr Bauland für bezahlbares Wohnen bereitzustellen. Experimentierklauseln sollten nicht nur wie von der Bundesregierung versprochen in Bezug auf die TA Lärm, sondern auch auf andere begrenzende Faktoren angewendet werden dürfen. Wenn die Bundesbauministerin über eine degressive Abschreibung nachdenkt, wonach in den ersten acht Jahren etwa die Hälfte der Baukosten bei der Steuer abgeschrieben werden können, dann stimmt gleichwohl: Eine degressive AfA geht an vielen kommunalen wie genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen und an der großen Zahl der private Bauherren vorbei. Auch Unternehmen brauchen gezielte Anreize, um wieder mehr über die Sonderabschreibungen hinaus in den Bau oder Kauf von Mitarbeiter- oder Werkswohnungen zu investieren. Bei der Förderung ist eine deutliche Anhebung der Grenzen beim Neubau von Wohneigentum für Familien über die 60.000 Euro hinaus notwendig, möglichst mit einer erneuten Staffelung nach Kinderzahl. Ganz grundsätzlich muss doch gelten: Die bei der Förderung unterstellten Jahreseinkommen sollten in realistischer Beziehung zu den gegenwärtigen Baukosten stehen. Das tun sie aber nicht. Warum gibt es nicht die Verdoppelung der Fördergrenze beim Neubau von Wohneigentum oder beim Bestandskauf für Familien auf 120.000 Euro, erhöht um 20.000 Euro ab dem zweiten Kind, oder beim KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ einen Kredithöchstbetrag von 200.000 Euro bei ein oder zwei Kindern und von 250.000 Euro bei drei und mehr Kindern oder ein Baukindergeld von 15.000 Euro je Kind? Warum gibt es keine auf 7 % reduzierten Mehrwertsteuersätze für Baustoffe und Bauleistungen für zunächst drei Jahre? Wie in anderen Wirtschaftssektoren könnte eine vorübergehende Herabsetzung von Mehrwertsteuersätzen für Baustoffe und Bauleistungen den Wohnungsbau ankurbeln. Denn wenn statt des Bauens das Geld gespart wird, generiert der Staat doch deutlich geringere Steuereinnahmen aus dem Wirtschaftsprozess als bei einer Absenkung der Mehrwertsteuer. Vorfertigung, die Absenkung technischer Vorgaben oder die Fokussierung auf den Energiestandard EH 55 statt EH 40: Nicht das im Höchstmaß Wünschenswerte, sondern das Machbare muss jetzt im Vordergrund stehen. (Beifall von der CDU) Gab es vor 30 Jahren etwa 5.000 Bauvorschriften, so sind es heute 20.000 gesetzliche Bauvorschriften in 27.10.2023 Deutschland. Hinzu kommen noch mehrere Tausend branchengemachte Vorschriften zu Materialien und Bauweisen, die ebenfalls das Bauen verteuern. Hinsichtlich deren Abschaffung ist unsere Bauministerin bereits tätig. Modellprojekte zum seriellen Bau von Flüchtlingsunterkünften, Studierendenwohnheimen und Sozialwohnungen sollen zügig in Typengenehmigungen münden. Einmal genehmigt, soll ein Serienhaus bundesweit gebaut werden dürfen. Dafür gibt es Interessenten. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist bundesweit durch einen Angebotsrückgang gekennzeichnet. Selbst 2020 gab es noch eine halbe Million Wohnungen mehr als heute. Unsere Ministerin hat – wie eben dargestellt – frühzeitig gegengesteuert. Ob ein weiteres Sondervermögen in Milliardenhöhe der richtige Ansatz ist, daran habe ich meine Zweifel. Denn selbst die jährliche Förderung des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro wird angesichts der hohen Baukosten aktuell nicht abgerufen. Da hilft eben auch keine Landeswohnungsbaugesellschaft. Es gilt: Wenn die Baukosten nicht abgesenkt werden können, muss die Förderung steigen. Der Bund sollte die finanzielle Förderung zum Erwerb von Miet- und Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen jenseits der Preisbindung beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen einführen. Die guten Erfahrungen in NRW aufgrund einer Initiative unserer Bauministerin Ina Scharrenbach sind auf andere Bundesländer übertragbar und auch in NRW mit einer Verstärkung des Mittelansatzes durch den Bund ausbaufähig. Die im 14-Punkte-Plan der Bundesregierung beim Wohnungsbaugipfel Ende September angedachte Option, den Verbilligungsbetrag pro neu geschaffener Sozialwohnung von 25.000 Euro auf 35.000 Euro zu erhöhen, ist umgehend umzusetzen. Es müssen jetzt einfache, starke und kohärente – das heißt: in die gleiche Richtung gehende – Signale, positive Signale her. Denn wenn der Wohnungsbaugipfel des Bundes verpufft? Ich mag es mir nicht ausmalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗