Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – für die schwarz-grüne Regierungskoalition ist das wieder einmal ein Anlass zu viel heißer Luft in Antragsform. In dieser Hinsicht gebe ich meinen beiden Vorrednern recht. Noch vor ein paar Jahren hätte man es dabei eigentlich auch schon belassen können und darauf verwiesen, dass es sich um eine auswärtige Angelegenheit handelt, damit laut Grundgesetz eine Bundessache ist und nicht in den Landtag gehört. Vor 2020 wäre mir nicht in den Sinn gekommen, dass der systematische und flächendeckende Bruch von Grund- und Menschenrechten mit Billigung oder zumindest mit Duldung unseres Staatswesens einmal ein Thema im Landtag sein könnte. Sicher, es gibt in und an diesem Staat schon lange viel zu kritisieren. Das war auch der Grund dafür, dass wir 2013 unsere Partei gegründet haben. Die 27.10.2023 fundamentalen Menschenrechte jedoch, dieses zivilisatorische Mindestmaß, wurden hier immer noch gewahrt. Alle anderen Dinge kannte man entweder aus fernen Ländern oder aus grauer Vorzeit. – Im Nachgang muss ich sagen: Das war naiv. Ich will wegen der Redezeit einmal nur beispielhaft und auszugsweise ein paar Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vortragen und lade sie alle ein, einmal ganz selbstkritisch zu hinterfragen – ich weiß, das ist in diesem Haus keine Stärke, aber versuchen Sie es –, wie sehr Sie sich in Ihrem Handeln als Parlamentarier und Politiker diese laut Antrag ja angeblich so hochgeschätzten unveräußerlichen Rechte in den vergangenen Jahren zu Herzen genommen haben. Ich zitiere Art. 12 zur Freiheitsphäre des Einzelnen: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie […] ausgesetzt werden.“ In Art. 13 zur Freizügigkeit steht: Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Art. 19 zur Meinungs- und Informationsfreiheit lautet: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Abschließend zitiere ich Art. 20 zur Versammlungsfreiheit: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Vor ein paar Jahren wäre das alles zweifellos Selbstverständlichkeiten für einen Bundesbürger gewesen. Wir sind hier ja nicht in der DDR, in Nordkorea oder irgendwo. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Dementsprechend beeindruckend ist es, wie wenig es gebraucht hat, bis hier alle Masken fielen, bis diese offenbar doch recht dünne Schicht der Zivilisation abgetragen war. Es reichte die Hysterie um eine Erkrankung, die für die allermeisten Bürger kaum gefährlicher ist als ein Schnupfen. Es reichte medial angefachte Kriegsbegeisterung. Es reichte schon das Aufkommen von Oppositionsparteien, die Ihnen offensichtlich nicht in den Kram passen – und schnell ist es mit den ach so hoch gehaltenen Menschenrechten nicht mehr so weit her. (Zurufe von der SPD und Thorsten Schick [CDU]) Landtag – Schreien Sie ruhig. – Plötzlich ist auch in Deutschland das Instrumentarium aus dem Gruselkabinett der Despoten problemlos zugänglich. Ausgangssperren sind möglich, genauso Berufsverbote, Versammlungsverbote, medizinische Zwangsbehandlungen, Zensurbehandlung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Solche Maßnahmen gingen auch schon durch dieses Parlament, meine Damen und Herren, und zwar schneller, als Sie „Menschenrechte“ sagen können. Wenn Sie diesem zweifellos wichtigen Thema hätten gerecht werden wollen, hätte es also mehr gebraucht als diese in Antragsform gepresste Sonntagsrede. In dieser Form brauchen Sie aber nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen und sich wieder einmal gegenseitig zu beteuern, wie fest und toll Sie alle an der Seite der Menschenrechtsverteidiger auf der halben Welt stehen. Ich will hier gar nichts gleichsetzen. Nein, im Großen und Ganzen sind die Menschenrechte in Deutschland zweifellos gewahrt. Aber Sie sagen es ja so oft: Wehret den Anfängen! Das Engagement der Menschenrechtsverteidiger auf der Welt, das zweifellos alle Anerkennung wert ist, gerade dort, wo Gefahr für Leib, Leben und Existenz besteht, entwerten Sie aber mit solchen Anträgen, mit solcher Trittbrettfahrerei. Diese Leute brauchen keine „Urban Diplomacy“, wie es im Antrag heißt. Sie brauchen auch ganz sicher keine Stadt Köln, die sich selbst zur „Menschenrechtsstadt“ erklärt. Sie brauchen auch keine Anträge dieser Art aus der deutschen Provinz. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab und empfehlen Ihnen dringend, mal vor der eigenen Tür zu kehren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
