André Kuper
Danke, Herr Wagner. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung freut sich, dass heute das zweite Änderungsgesetz zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen abgestimmt wird. Damit wird ab dem 1. Januar 2024 mehr Freiheit, Freiraum und Flexibilität für die Bauherrschaften in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Darin sehe ich eine rein praktische Politik, der sich die SPD und die FDP offenkundig verweigern. Das nehmen wir natürlich zur Kenntnis. Im möchte einmal den berühmten Fußballer Lukas Podolski aus Nordrhein-Westfalen zitieren. (Zuruf von der SPD) – Das ist ein Kölner. (Beifall von der FDP) – Szenenapplaus aus dem Rheinland. – Lukas Podolski hat einmal gesagt: „Jetzt müssen wir die Köpfe hochkrempeln. Und die Ärmel natürlich auch.“ In der Folge werden wir das zur Abstimmung der Bauordnung heute tun, denn wir werden das eine oder andere noch untergesetzlich regeln müssen. Frau Abgeordnete Freimuth, ich konnte Ihren Redebeitrag – offen gesagt – nicht in voller Gänze nachvollziehen. § 67 enthält das Materiellrechtliche für die Erteilung der kleinen Bauvorlagen an bestimmte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, und die vollziehende Ingenieurkammer-Bau hätte gerne unterlegende Regelungen. Diese Regelungen können wir aber nur schaffen, wenn es dafür eine Landtag Ermächtigung zur Rechtsverordnung gibt. Insofern geht letztendlich überhaupt nichts an Ihnen vorbei. Außerdem wissen Sie, dass die Bauordnung kein Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist. Dafür gibt es das Baukammerngesetz. Das Baukammerngesetz wird deshalb und aufgrund des Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auch noch geändert werden müssen. Das kennen Sie aber. Insofern ist das nichts, worüber man sich großartig echauffieren müsste. Im Bau gilt aber erfahrungsgemäß: Schaum und Silikon ersetzen eben keine Präzision. – Das haben wir bei den Beiträgen der Opposition gemerkt. (Sebastian Watermeier [SPD] zeigt auf seinen Bauch und sagt: Das ist alles echt! Das ist kein Silikon!) – Herr Abgeordneter, als Sie dargelegt haben, was die Versuche der Herbeiführung einer – mit aller Zurückhaltung von hier vorne formuliert – schlankeren Linie anbelangt, habe ich gesagt, dass man doch etwas sieht. Insofern glaube ich, kommen wir dann doch gut übereinander. Die Bauordnung, die wir heute auf den Weg bringen, enthält unverändert viel Standardisierung – ich wiederhole das, auch wenn Sie das nicht anerkennen wollen –, weil auf jeder Konferenz der Bauministerinnen und Bauminister die Musterbauordnung geändert wird. Das wird dann in die Länder übersetzt. Diese Landesbauordnung hat deswegen die Übersetzung der letzten Beschlüsse der Bauministerinnen und Bauminister zum Gegenstand. Des Weiteren greift sie dem vor, was im November beschlossen wird. Das hat den einfachen Grund, dass es keinen Sinn macht, im Januar schon wieder in eine neue Änderung einzutreten, um sich an die Musterbauordnung anzulehnen. Ich werbe noch einmal bei SPD und FDP für eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Sie können dem Grunde nach guten Gewissens mitstimmen und den Gesetzentwurf der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/D Grünen unterstützen. Damit begleiten Sie die Regelungen für mehr Freiheit, Flexibilität und Investitionsfreude in Nordrhein-Westfalen positiv, sodass das, was Sie hier vortragen, mit praktischer Politik begleitet wird. Am Ende gilt: Sei schlau, mach Bau. – Das geht am besten mit dieser Bauordnung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
