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Anke Fuchs-Dreisbach

CDU 26.10.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen, aber auch werdende Väter stehen bei einem möglichen Schwangerschaftsabbruch vor einer äußerst schwierigen Entscheidung. Hierbei geht es nicht bloß um die Selbstbestimmung der Frau, sondern auch um das Leben des ungeborenen Kindes. Ich bin der festen Überzeugung, dass keine Frau eine Entscheidung über das Leben ihres Kindes leichtfertig trifft. Zur Selbstbestimmung von Frauen gehört aber auch das Recht auf die besten medizinischen Bedingungen und eine umfassende Beratung. Die Grundlagen hierfür werden im Medizinstudium vermittelt. Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin, kurz: NKLM, soll mit Inkrafttreten der neuen ärztlichen Approbationsordnung bundesweit das Kerncurriculum für die Ausbildung zukünftiger Mediziner definieren. Ziel des Weiterbildungsprozesses war es, dass von den Studierenden alle notwendigen Kompetenzen erworben werden. Dies soll nun unabhängig von der weiterhin möglichen Schwerpunktsetzung durch die Fakultäten und den persönlichen Schwerpunkten der Studenten erfolgen. Die Bundesärztekammer begrüßt in ihrer Stellungnahme zahlreiche Aspekte der geplanten Änderung, darunter auch, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung der Lehre verankert wird. Die AfD schreibt in ihrem Antrag: „Die Bundesregierung möchte Studenten entgegen ihrer ethischen und moralischen Überzeugungen dazu zwingen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen […].“ Das scheint aber eine Interpretation des Antragstellers zu sein. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben. Aus Kapitel V des NKLM gehen die Kompetenzen und Lernziele hervor. Dort ist definiert, dass die Studenten die Prinzipien eines Schwangerschaftsabbruchs beschreiben können müssen. Hierzu sollen die angehenden Mediziner die Grundlagen des operativen und des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs kennen. Ich weiß nicht, wie sich aus einer theoretischen Wissensvermittlung in einem mehrjährigen Studium ein Behandlungszwang ableiten lässt, wie Sie ihn faktisch darzustellen versuchen. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP)

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