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Sven Werner Tritschler

AfD 26.10.2023 Sitzungen 18/46

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gute Chancen haben, das Thema „Straßenausbaubeiträge“ in NRW ein für alle Mal zu beerdigen, wie es die allermeisten anderen Bundesländer längst getan haben. Was sind Straßenausbaubeiträge? Im Gegensatz zu den Erschließungsbeiträgen – wir haben es gerade gehört –, die für den erstmaligen Anschluss eines Hauses an die Infrastruktur fällig werden, geht es hier um den Ausbau von Straßen oder das, was so manche durchgeknallte Kommunalpolitiker darunter verstehen. Das kann durchaus auch das Gegenteil vom Wortsinn sein, also der Rückbau von Straßen, der Abbau von Parkplätzen, das Anlegen von Radwegen oder Ähnliches. Wenn Sie Pech haben oder hatten, lag Ihr Häuschen an einer so bereicherten Straße. Wenn Sie noch mehr Pech haben oder hatten, war es womöglich ein Eckhäuschen und Sie wurden gleich von zwei Seiten bereichert; das führte dann dazu, dass Sie auch für beide Seiten zahlen mussten. Und wenn Sie ganz viel Pech hatten oder haben, dann haben Sie das Häuschen gerade gekauft, eine Familie gegründet, und die Hausfinanzierung war, wie das ja nicht selten der Fall ist, auf Kante genäht. Da kann man dann schon ein bisschen unruhig werden, wenn plötzlich von der Kommune ein Beitragsbescheid über mehrere Zehntausend Euro ins Haus flattert, weil man jetzt einen Radweg vor der Tür hat, also für etwas, was man weder wollte noch brauchte noch bestellt hat. Landtag Wir hatten ja, der eine oder andere wird sich erinnern, in der letzten Legislatur mehrere Anhörungen zu dem Thema. Neben den tatsächlich sehr berührenden Schicksalen, die einzelne Betroffene hier vorgetragen haben, ist mir eines besonders in Erinnerung geblieben, und zwar das Kafkaeske an diesen Straßenausbaubeiträgen. Denn – und das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen – von den rund 130 Millionen Euro, die die Kommunen damit jährlich einnahmen, ging tatsächlich je nach Schätzung etwa die Hälfte gleich wieder für die damit verbundene Bürokratie, Prozesse und Ähnliches drauf. Umso eigenartiger war dann auch der Zwischenschritt, den die alte Landesregierung ging, indem sie den Betroffenen zunächst einmal nur ermöglichte, die fälligen Beiträge zwischenzeitlich über die NRW.BANK zu finanzieren. Nun soll das also endlich vorbei sein. Zu verdanken haben die betroffenen Bürger diese längst überfällige Abschaffung der Beiträge übrigens keiner Regierung und auch keiner Partei. SPD und Grüne hielten noch 2017 an den Straßenausbaubeiträgen fest; Herr Dahm, das hat man gerade gar nicht rausgehört. CDU und FDP waren einige Monate später – das wurde gerade schon erwähnt – auch noch nicht für eine Abschaffung. Den notwendigen Druck schaffte erst eine Volksinitiative im Jahr 2019, die über 400.000 Unterstützer fand – ein großartiges Beispiel für die bei uns leider viel zu stiefmütterlich behandelte direkte Demokratie. Ironischerweise sollen nun ausgerechnet diejenigen leer ausgehen, die damals die Initiative vorangebracht haben. Der Gesetzentwurf sieht als Stichtag eher willkürlich den 1. Januar 2018 vor. Alle diejenigen, die davor ihre Bescheide erhalten haben, sollen noch nach den alten Regeln bezahlen. Das ist der einzige Wermutstropfen, der diesen Gesetzentwurf begleitet. Wir hoffen, dass das bis zur zweiten Lesung noch nachgebessert wird, und falls nicht, kündige ich schon einmal einen Änderungsantrag meiner Fraktion an. Die jedenfalls wird die umfassende und rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in welcher Form auch immer unterstützen. Das ist im Übrigen eine Position, die wir, seitdem wir hier im Hause sind, vertreten haben. Das hat sich im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht geändert. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

Protokoll ↗