Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags vom 24. März 2022 nach und legt einen Regelungsvorschlag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2024 vor. Mit dem vorgesehenen Beitragserhebungsverbot erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die von ab diesem Zeitpunkt beschlossenen oder in Ermangelung eines Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehenden kommunalen Straßenausbaumaßnahmen betroffen sind, dahin gehend Rechtssicherheit, unabhängig von den im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht zu Beiträgen herangezogen zu werden. Gegenüber der durch das Förderprogramm de facto bestehenden Beitragsfreiheit für Straßenausbaumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines Beschlusses frühestens im Haushalt 2018 standen, ist dies für die dann Betroffenen zwar nicht in wirtschaftlicher Hinsicht, aber rechtlich eine deutliche Verbesserung. Für die Straßenausbaumaßnahmen, die zwischen 2018 und 2023 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt 2018 und spätestens im Haushalt 2023 standen, verbleibt es bei der bisherigen Defacto-Beitragsfreiheit aufgrund des Förderprogramms. Der Gesetzentwurf ist insoweit zu begrüßen. Nicht selten führt die Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen zu hohen und teilweise erheblichen Belastungen, die die Betroffenen auch überfordern können. Landtag Für zukünftige Fälle ist dies damit ausgeschlossen, nicht aber für die Straßenausbaumaßnahmen, die vor 2018 beschlossen wurden oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen. Für diese Fälle soll es nach dem Gesetzentwurf bei dem bisherigen Beitragshebungsgebot bleiben. Auch gibt es in diesen Fällen keine Erstattungsmöglichkeit aus dem Förderprogramm. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird deshalb zu prüfen sein, ob für diese Fälle ein Härtefallfonds eingerichtet werden kann. Haus- und Grundbesitzer in Bayern müssen seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der bayerische Härtefallfonds, für den 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden, kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zugute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission. Über das nordrhein-westfälische Landesförderprogramm wurden bis zum 30. September 2023 gerade einmal 75,1 Millionen Euro verausgabt. Am 1. Januar 2023 standen noch Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 156,6 Millionen Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung. Die Zahlen des aktuellen Bestands und der voraussichtlich am 31. Dezember 2023 für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmittel haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen von der Landesregierung angefordert. Auch in Relation der Größe Nordrhein-Westfalens zur Größe Bayerns müssten somit eigentlich Finanzmittel in einer für einen Härtefallfonds ausreichenden Größenordnung zur Verfügung stehen. (Beifall von der FDP) Der zweite Punkt, über den im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu sprechen sein wird, sind die Bürokratielasten bei der vorgesehenen Erstattung der Beitragsausfälle der Kommunen durch das Land. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass den Kommunen die Beträge, die sie von den Grundstückseigentümern nicht mehr als Straßenausbaubeitrag erheben dürfen, vom Land erstattet werden. Auch wenn die Einzelheiten erst in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen, ist bereits absehbar, dass ein großer Bürokratieaufwand bestehen bleibt, da die Berechnung ihres Erstattungsanspruchs auf der Basis der bisherigen personalintensiven Berechnung der Straßenausbaubeiträge für die Kommunen weiterhin mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein dürfte. 26.10.2023 Der Bund der Steuerzahler hat in der Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 daher vorgeschlagen, stattdessen die im Haushaltsentwurf 2024 veranschlagten 65 Millionen Euro über die Aufwands- und Unterhaltungspauschale an die Kommunen auszuzahlen. Auch wenn dies nach den in der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände nicht konsensfähig sein dürfte, muss es das Ziel sein, sich im Gesetzgebungsverfahren auf eine pauschalierte Lösung zu verständigen, um Verwaltungskosten zu verringern. Wir stimmen der Überweisung zu und hoffen, dass wir im weiteren Verfahren noch die notwendigen Verbesserungen des Gesetzentwurfs erreichen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Thorsten Klute [SPD])
