Heinrich Frieling
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Straßenausbaubeiträge sind Geschichte in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD]) Herr Dahm hat gerade gesagt, und er tut es auch, die SPD würde klatschen, wenn die Rede gut ist. Das hat schon mal funktioniert, das kann ich hier festhalten. 26.10.2023 Eigentlich sind die Straßenausbeiträge schon längst Geschichte in Nordrhein-Westfalen, aber man wird es zukünftig auch im Gesetz lesen können. CDU und Grüne halten Wort. Wir lösen das Versprechen ein, das wir den Bürgerinnen und Bürger gegeben und das wir in unserem Koalitionsvertrag bekräftigt haben. Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger schon jetzt keine Ausbaubeiträge mehr. Das haben CDU und FDP mit der Modernisierung des Straßenbaurechts zum 1. Januar 2020 und dem damit verbundenen landeseigenen Förderprogramm erreicht. (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Sehr gut!) Mit der Aufstockung der Förderung auf 100 % wurden die Anlieger bereits vollständig entlastet und werden für Maßnahmen ab 2018 nicht mehr zur Kasse gebeten. Damit waren die Straßenausbaubeiträge faktisch Geschichte. Gemeinsam mit den Grünen setzen wir diesen Weg konsequent fort und verankern die Abschaffung jetzt im Gesetz. Mit dem Beitragserhebungsverbot zum 1. Januar 2024 schaffen wir Rechtssicherheit für die Anliegerinnen und Anlieger. 54 Jahre nach Einführung des Kommunalabgabengesetzes entfällt nun die Pflicht zur Beitragserhebung. Wir schaffen nicht nur Rechtssicherheit für die Anlieger, sondern auch für unsere Kommunen. Die ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet. Damit tragen wir dem Konnexitätsprinzip Rechnung und sorgen dafür, dass keine Stadt oder Gemeinde schlechtergestellt wird. Die Erstattung erfolgte auch bisher schon zu 100 % über unser Förderprogramm. Zukünftig wird dies in einer Rechtsverordnung geregelt, die nach Verabschiedung des Gesetzes auf Grundlage der darin vorgesehenen Verordnungsermächtigung zu erlassen ist. In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist bereits zu lesen, dass sich die Erstattung an den jeweiligen Höchstsätzen orientieren soll, die dazu in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes festgelegt sind. Bisher kam es auf die individuell in den kommunalen Satzungen festgelegten Beitragssätze an, die oft darunter liegen. Damit werden einige Kommunen sogar bessergestellt, Das ist bürger- und kommunalfreundliche Politik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vorsorglich ist eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen zugunsten der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2028 im Gesetz verankert. Über unser Förderprogramm haben wir jährlich bereits 65 Millionen Euro zur Entlastung der Anliegerinnen und Anlieger im Haushalt bereitgestellt. Landtag Seit Programmstart bis Ende 2022 wurden 900 Anträge für durchgeführte Straßenbaumaßnahmen aus 137 Städten und Gemeinden gestellt. Bis Ende September 2023 wurden Mittel in Höhe von 75,1 Millionen Euro bewilligt. Für Maßnahmen aus dem Zeitraum 2018 bis 2023, die noch nicht abgerechnet sind – darauf hat die Ministerin bereits hingewiesen –, wird die Förderrichtlinie verlängert, damit hier keine Lücke entsteht. Mit der neuen Systematik aus Beitragserhebungsverbot und Erstattung auf Grundlage der Rechtsverordnung werden wir noch unbürokratischer. Auch das hat Ministerin Scharrenbach gerade dargestellt. Die Kommunen müssen keine Beitragssatzung mehr erlassen und kontinuierlich an die Rechtsprechung anpassen. Die obligatorischen Anliegerversammlungen sind nicht mehr erforderlich, und die Nullbescheide entfallen. Anlässe für Rechtsstreitigkeiten mit Anliegern insbesondere über die Abgrenzung umlagefähiger Kosten gibt es nicht mehr. Mit dem Beitragserhebungsverbot ab dem 1. Januar 2024 sorgen wir dafür, dass Straßenausbaubeiträge endgültig Geschichte sind – verlässlich, rechtssicher und unbürokratisch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Daher freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
