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Berivan Aymaz

26.10.2023 Sitzungen 18/46

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/6380 -Neudruck – ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – 26.10.2023 Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/6380 – Neudruck – abgelehnt. Ich rufe auf: 10 Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6414 erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so weit: Heute steht die erste Lesung zur Umsetzung der rechtlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an. Darauf freuen wir alle uns sehr. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Wir haben gemeinsam dafür Sorge getragen, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer seit 2018 von Straßenausbaubeiträgen entlastet wurden. Bis zum 30. September 2023 hat diese Entlastung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer das Land Nordrhein-Westfalen respektive die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rund 75 Millionen Euro gekostet. Das ist die De-facto-Abschaffung seit 2018. Jetzt kommt das rechtliche Nachziehen, indem wir Ihnen als Land Nordrhein-Westfalen ein sehr einfaches Modell vorlegen. Künftig soll für Straßenausbaubeiträge, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder frühestens im Kommunalhaushalt für 2024 stehen, ein hartes Beitragserhebungsverbot gelten. Die Beträge, die die Kommunen über ein Erstattungssystem nicht mehr erheben dürfen, werden durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Für dieses Erstattungssystem werden unverändert 65 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Ganze wird mit einer Rechtsverordnung unterlegt. All die Straßenausbaumaßnahmen, die seit 2018 im Umlauf sind, können unverändert über die Landesförderrichtlinie abgerechnet werden. Auch hier bleibt es also bei einer 100%igen Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. All das, was vor 2018, vereinfacht gesprochen, in die Tat Landtag umgesetzt wurde, bleibt mit dem Beitragserhebungsgebot verbunden. Das entspricht der Verständigung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen. Wir haben zudem gesagt: Wenn wir das Beitragserhebungsverbot ab dem 1. Januar 2024 für neue Maßnahmen verfügen, dann wollen wir gleichzeitig weitere Bürokratie für die Städte und Gemeinden herausnehmen. Das heißt, es soll gleichzeitig die Verpflichtung zur Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes und die Verpflichtung zur Durchführung von Anliegerversammlungen entfallen. Für die neuen Maßnahmen wird dann auch die Verpflichtung zum Erstellen von sogenannten Nullbescheiden gegenstandslos. Diese Nullbescheide sind heute noch zu erstellen, damit im Falle des Verkaufs eines Grundstücks die Verkäufer nachweisen können, dass das Grundstück belastungsfrei ist. Das ist ein verbraucherschützendes Instrument für die Eigentümerinnen und Eigentümer, was heute in den Kommunen noch zu Arbeit führt, weil man den Nullbescheid ausstellen muss. Aber das dient dem Verbraucherschutz. Damit habe ich relativ einfach und kurz den Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den wir Ihnen heute in erster Lesung vorlegen, beschrieben. Wir freuen uns auf die weitere Beratung, natürlich auch auf die Beschlussfassung. Dann können wir wirklich sagen, dass dem Grunde nach das Beitragserhebungsgebot, das es seit 1969 gibt, dem Ende zugeht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD] – Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Richtung SPD: Habt ihr geklatscht? – Christian Dahm [SPD]: Ein bisschen, ganz leise!)

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