Wissing hat klargemacht
Das oberste Ziel bleiben ein flüssiger und sicherer Verkehr. Aber das bedeutet doch nicht, dass bei diesem Regelwerk jegliche Änderung ein Tabu ist. Natürlich muss man sich moderner Verkehrsentwicklung anpassen, und in einem begrenzten Umfang wird Ländern und Kommunen die Möglichkeit gegeben, Ausnahmen zu erreichen. Das muss begründet sein, denn ansonsten wird es am Ende wieder angreifbar. Teilweise sind das Gesundheitsgründe, teilweise Umweltgründe, aber 26.10.2023 insbesondere sind es städtebauliche Aspekte und vor allem die Sicherheit im Ort. Das oberste Ziel war bisher immer die Sicherheit auf der Straße und die Flüssigkeit des Verkehrs. Ich nenne das Beispiel „Hallenberg“ ganz im Süden des Hochsauerlandkreises. Dort führt die B 236 durch, an der mehrere Hotels und viele Geschäfte liegen. Jeder zweite Lkw fährt dort mit einem Reifen oder mit einem halben Reifen über den Bürgersteig, weil die Straße so eng ist. Das heißt, die Sicherheit der Menschen auf dem Gehweg, wenn nicht sogar in den Geschäften ist sehr gefährdet. Die Kommune will seit Jahren auch im Sinne der Geschäftsinhaber und der Kunden die Sicherheit verbessern. Nach dem bisherigen Regelwerk war das aber nicht möglich. Es geht also auch um diese Sicherheit und nicht nur um die Sicherheit im Verkehr. Es ist klug, einer modernen Entwicklung, die man beklagen kann oder auch nicht, zu begegnen und das Regelwerk anzupassen. Nichts anderes wird hier gemacht. Sie machen aus einer Mücke einen Elefanten und wollen Wählerstimmen ergattern, indem Sie die Leute provozieren und verunsichern. Diesen Weg gehen wir nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
