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Simone Wendland

CDU 26.10.2023 Sitzungen 18/46

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verkehrspolitik ist in Kommunalwahlkämpfen in größeren Städten oft das dominierende Thema. Wohl jeder Kollege aus einem städtischen Wahlkreis kann über erbitterte Diskussionen und Auseinandersetzungen über Parkgebühren, Straßensperrungen, Busspuren oder Radwege berichten. Bei wohl keinem anderen Thema werden Veränderungen in den politischen Mehrheitsverhältnissen in den Kommunen so schnell spürbar wie in der Verkehrspolitik. Den bei den Wahlen Unterlegenen gefällt das natürlich nicht. Aber das ist eben Demokratie. Deswegen verwundert es mich schon etwas, wenn die AfD, die sich sonst als Verteidigerin des vermeintlichen Volkswillens geriert, dies nun bei der kommunalen Verkehrspolitik verhindern will. Denn darum geht es letztlich in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Es geht darum, den Kommunen mehr Spielraum in ihrer Verkehrspolitik zu eröffnen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wenn ein demokratisch gewählter Stadtrat dann entscheidet, für Fahrräder, Autos, Pedelecs oder Busse eigene Fahrspuren einzurichten, dann ist das eben so. Dann muss dieser Stadtrat die Konsequenzen dieser Entscheidung bei der nächsten Kommunalwahl vertreten und gegebenenfalls auch die Quittung kassieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass sie dadurch in ihrer Mobilität irgendwie eingeschränkt sind. Das Entscheidende für die von Ihnen angesprochenen Fragen ist ohnehin nicht dieser Gesetzentwurf, sondern es ist die Straßenverkehrsordnung, die novelliert wird. Deren Entwurf kritisiert die Deutsche Umwelthilfe, die Sie ebenfalls in Ihrem Antrag nennen, weil er eben nicht flächendeckend Tempo 30 in den Städten vorsieht und entsprechende Regelungen der Zuständigkeit der Kommunen überlässt. Die Verkehrsministerkonferenz hat die Initiative von mittlerweile fast 600 Städten für mehr Entscheidungsfreiheit bei Geschwindigkeitsbegrenzungen im Übrigen einstimmig begrüßt. Es geht hier überhaupt nicht darum, die Menschen in ihrer Mobilität einzuschränken oder ihnen einen Nachteil zuzufügen. Letztendlich bleibt es bei dem Grundsatz, dass Tempo 30 ausschließlich wegen der Verkehrssicherheit gelten soll. Sie haben die Unfallopfer angesprochen. Es gibt lediglich einige zusätzliche Anordnungsgründe wie zum Beispiel einen Lückenschluss zwischen schon bestehenden Tempo-30-Abschnitten. Ihr Problem ist, dass Sie verkehrspolitisch noch im Autozeitalter sind. Das ist aber irgendwie schon ein Landtag Fortschritt, weil Sie gesellschaftspolitisch noch im Kutschenzeitalter sind. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Deshalb will ich Sie auf sehr interessante Entwicklungen hinweisen, die Ihnen möglicherweise entgangen sind. Wenn Sie sich mit den Modal-Split-Untersuchungen auseinandersetzen, werden Sie ohne Zweifel feststellen, dass das Auto noch immer dominierend ist. Es hat einen hohen Anteil am Modal Split, gerade bei älteren Verkehrsteilnehmern. Es gibt aber Zuwächse beim Fahrradverkehr und beim Fußverkehr, also in einem Bereich, um den es politisch in den Städten geht. Die folgenden Zahlen haben Sie sogar selbst erfragt: Nur etwa 42 % der 18-Jährigen in NRW haben aktuell einen Führerschein. 2012 waren es noch 54 %. Seitdem gehen die Zahlen kontinuierlich zurück. Die Bedeutung des Autos geht also zurück, und zwar nicht, weil das politisch verordnet ist, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, wie ab- wegig!) sondern weil die Menschen es aus ganz unterschiedlichen Gründen, die nicht einmal etwas mit dem Klimaschutz zu tun haben, selber so wollen, gerade die Jüngeren, völlig unabhängig von allen umwelt- und klimapolitischen Erwägungen. Ihre Zementierung des absoluten Autovorrangs ignoriert die gesellschaftliche Entwicklung und widerspricht dem, was die Menschen in immer stärkerem Maße wollen. Die Kommunen müssen in der Lage sein, diesen gesellschaftlichen Entwicklungen zu folgen, und zwar möglichst individuell. Ein Beispiel: Meine Heimatstadt Münster ist genauso groß wie München – flächenmäßig. Bei der Einwohnerzahl trennt uns aber eine glatte Million. Es ist doch völlig klar, dass dann eine ganz andere Verkehrspolitik gelten muss. Aber das müssen die Kommunen selbst entscheiden können. Denn sie werden auch vor Ort verantwortlich dafür gemacht, ob sie maßvoll mit den Instrumenten der StVO umgehen oder nicht, und das ist auch richtig so. Wir verstehen die Änderung der Straßenverkehrsordnung in erster Linie als Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wer hier dagegen ist, muss das auch seinen kommunalen Mandatsträgern erklären. Das überlassen wir getrost Ihnen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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