Tom Brüntrup
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Statistischem Bundesamt machen Elterninitiativen rund 7 % aller bundesweit vorhandenen Kindertageseinrichtungen aus. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Bildung unserer Kinder. Die Bundesarbeitsgemeinschaft geht von 7.500 Einrichtungen und über 200.000 betreuten Kindern aus. Unstrittig ist damit die Anerkennung des Engagements der Eltern und die Bedeutung ihrer Arbeit für die Kinder. Strittig dagegen sind meines Erachtens die Gründe und Schlussfolgerungen im vorliegenden FDP-Antrag. Auf drei Seiten beschreibt die FDP zunächst die uns bekannte Situation der fehlenden Kita-Plätze sowie der offenen und unbesetzten Stellen, den Fachkräftemangel und die Folgen des Mangels für Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Es folgt die Beschreibung der Besonderheiten einer Elterninitiative und eine Auflistung der Voraussetzungen zur Gründung einer solchen. Landtag Dann kommen wir zum Anlass des Antrags: aktuelle Beispiele in Witten und Mettmann. Die FDP zieht aus den beiden Fällen die Schlussfolgerung, dass zahlreiche bürokratische Hürden existieren, die die Gründung erschweren oder gar behindern und bei den Initiatoren zu Frustration und finanziellen Verlusten führen könnten. In der Konsequenz müssten bürokratische Hürden abgesenkt und die Umsetzung von Vorhaben flexibilisiert werden – zum Beispiel eine Rutsche als innovativer Notausgang aus dem ersten Stock, die bereits heute unter Voraussetzungen zulässig ist. Doch schauen wir uns die beiden Fälle mal genauer an. In Mettmann soll aus einer Tagespflege eine private Kindertageseinrichtung entstehen. Das Problem ist die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit über das KiBiz bei privaten Initiativen. Die Lösung wäre eine Elterninitiative in Form eines eingetragenen Vereins. Entsprechend beschränkt sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen in ihrem Gründungsleitfaden allein auf diese Rechtsform. Und in Witten scheiterte die Kita-Gründung am Flächennutzungsplan und daran, dass der zuständige Verwaltungsmitarbeiter angeblich keine Lösung finden wollte. Herr Bender von der Bundesarbeitsgemeinschaft verweist in diesem Kontext darauf – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, dass es Auflagen geben muss und der Kinderschutz zu beachten ist, man oft aber auch Lösungen finden könne, wenn man das möchte. Natürlich will ich damit nicht in Abrede stellen, dass Elterninitiativen vor bürokratischen Hürden stehen und diese mit ehrenamtlich engagierten Eltern schwieriger zu überwinden sind als mit dem Fachpersonal eines Trägers. Ausgehend von zwei Fällen aber im Titel des Antrags zu unterstellen, dass Kita-Gründungen durch Elterninitiativen bewusst ausgebremst würden, ist unzutreffend. Wie der FDP-Antrag selbst anführt, sind die entscheidenden Ansprechpartner, um die vorhandenen Spielräume auszunutzen, die örtlichen Jugendämter und kommunalen Entscheidungsträger. Aber, wie es im Antrag steht, die vielfältigen und teilweise lösbaren Fallstricke zu identifizieren, landesseits gescheiterte Projekte wieder aufzugreifen und Ermessensspielräume zu definieren – sofern dies überhaupt möglich ist und obwohl es dem Sinn eines Spielraums widerspricht –, ist dagegen weniger zielführend. Viele Regelungen existieren zu Recht zum Schutz unserer Kinder und sollten als solche unumstößlich sein. Für diese Rahmenbedingungen sind wir zuständig, für die Auslegung die Verantwortlichen vor Ort. Dies gilt zum Beispiel auch für die von der FDP geforderte Nutzung öffentlicher Spielflächen. Sieht man 26.10.2023 sich die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Außenspielflächen an, so muss man feststellen, dass vom altersgerechten Spielgerät über Fallhöhen und Untergründe bis hin zur Sicherung des Verkehrsraums vieles zu beachten ist. Laut Deutschem Kinderhilfswerk werden trotzdem bundesweit zunehmend mehr Kindertagesstätten ohne eigene Außenflächen gebaut. Das Hilfswerk bemängelt dies ausdrücklich vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausstattung und der damit einhergehenden unterschiedlichen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit der Kinder. Das Beispiel zeigt aber auch, dass vieles bereits rechtlich möglich ist, im Einzelfall aber entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und im Sinne der Kinder abgewogen werden sollte. Schlimmstenfalls kommt es sonst zu Zuständen wie in Berlin, wo sich zehn Kindergärten einen öffentlichen Spielplatz teilen. Unterstützung in der Gründungsphase und auch beim Betrieb der Kindertagesstätten erhalten die Eltern darüber hinaus von vielen Ansprechpartnern und Dachorganisationen in Nordrhein-Westfalen sowie von der Landesarbeitsgemeinschaft. Diese fungieren dabei als Ansprechpartner in beide Richtungen, sowohl für die Initiativen als auch für die Behörden. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir gleichwohl zu und freuen uns dort auf die Diskussion. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
