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Dr. Benjamin Limbach

26.10.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst voranstellen, Landtag dass wir uns natürlich einig sind, dass den Dienstkleidungsträgern des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes unsere höchste Anerkennung und Wertschätzung für ihren täglichen Dienst in den Justizvollzugsanstalten des Landes zusteht. Sie bilden als größte Berufsgruppe im Justizvollzug das Rückgrat bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages der Behandlung der Gefangenen und des Schutzes der Allgemeinheit. Daher ist es selbstverständlich unsere Aufgabe, die Justizvollzugsbediensteten bestmöglich für ihren Dienst auszustatten, um den Herausforderungen, die diese Tätigkeit ohne Zweifel mit sich bringt, angemessen begegnen zu können und ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Genau aus diesem Grund haben wir schon im Jahr 2012 bei der Dienstkleidung einen enormen Sprung nach vorne gemacht, als wir die Umstellung von der grünen auf die blaue Dienstkleidung vorgenommen haben, übrigens auch auf Wunsch der Bediensteten. Seitdem ist mit Blick auf die Bediensteten der Polizei nicht nur ein einheitliches Erscheinungsbild gegeben, sondern die Dienstkleidung für die Justizvollzugsbediensteten entspricht auch der außer Frage stehenden hohen Qualität der Polizei, da sie nach denselben technischen Leistungsbeschreibungen gefertigt wird. Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Vor drei Jahren haben wir mit der Einführung des Poloshirts auf den Wunsch vieler Bediensteter reagiert und damit zum ersten Mal den Dienstleistungskatalog um ein Dienstkleidungsstück erweitert, das selbst die Polizei nicht im Repertoire hatte. Es handelt sich um ein Erfolgsprojekt, dem die Polizei in diesem Jahr gefolgt ist. So wie das Dienstkleidungsangebot unterliegt auch das gesamte Beschaffungssystem mit Dienstkleidungszuschuss und Dienstkleidungslieferanten einer ständigen Überprüfung. Wir verschließen nicht die Augen vor möglichen Alternativen. Die Rufe zum Beispiel nach einer Kleiderkammer sind ja nicht neu und waren in der Vergangenheit wiederholt – Herr Abgeordneter Pfeil hat darauf hingewiesen – Gegenstand sorgfältiger Abwägungen in verschiedenen Sitzungen und Ausschüssen. Die im Antrag der AfD formulierte Behauptung, nur mit dem vermeintlichen Allheilmittel „Kleiderkammer“ wären die Dienstkleidungsstücke in allen Ausführungen und jederzeit vorrätig, trifft nicht zu. Wer füllt denn die Lager in den Kleiderkammern? Das sind letzten Endes dieselben oder vergleichbare Unternehmen, die bei uns als Dienstkleidungslieferanten auftreten. Worin der Unterschied liegen soll, dass bei Lieferproblemen entweder das Lager der Kleiderkammer nicht befüllt ist oder der Bedienstete unmittelbar nicht beliefert werden kann, dürfte auch Ihnen, liebe Antragsteller, schwerfallen, zu erklären. 26.10.2023 Wir sollten an dieser Stelle kein Problem konstruieren, wo gar keines ist. Es ist eben nicht so, dass die bei der Justiz zugelassenen Dienstkleidungslieferanten ihren Lieferverpflichtungen regelmäßig nicht nachkommen können. Sofern in dem Antrag die Rede davon ist, dass wir gegenwärtig mit zwei zugelassenen Dienstleistungslieferanten nur über eine übersichtliche Anzahl von Lieferanten verfügen, ist das zwar korrekt. Diese beiden Unternehmen sind allerdings dabei, seit wir vor mehr als zehn Jahren auf die blaue Dienstkleidung umgestellt haben. Eine derart lange Vertragsbeziehung unterhält man nur, wenn sie auf einer vertrauensvollen und zuverlässigen Zusammenarbeit beruht. Die Justizvollzugsbediensteten sind übrigens diejenigen, die von dieser Kontinuität unmittelbar profitieren. Die Dienstkleidungslieferanten haben sich als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung gestellt und nach unseren Erkenntnissen stets versucht, im Einzelfall aufgetretene Probleme mit den betroffenen Bediensteten zu lösen. Sie suchen die Anstalten zum Teil sogar persönlich auf, um Anproben zu ermöglichen und Fragen vor Ort zu klären. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass eine Begrenzung der Anzahl der Dienstkleidungslieferanten von unserer Seite nicht erfolgt. Das Zulassungsverfahren ermöglicht potenziellen Lieferanten sogar den jederzeitigen Beitritt, falls sie die Kriterien erfüllen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zum Dienstkleidungszuschuss sagen. Der ganz überwiegende Teil der Länder hat wie wir ein Beschaffungsverfahren mit einem Zuschusssystem. Diesbezüglich müssen wir uns im bundesweiten Vergleich nicht verstecken. Im Gegenteil: Was die Höhe angeht – das hat eine Länderumfrage erst im vergangenen Jahr gezeigt –, liegen wir deutlich an der Spitze. Herr Abgeordneter Haug hat die genauen Zahlen genannt, deswegen spare ich es mir, sie zu wiederholen. Um Dienstanfängern den Einstieg zu erleichtern, bietet unsere Dienstkleidungsvorschrift zudem die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe des dreifachen Jahresbetrages des Dienstkleidungszuschusses zu beantragen, um die höheren Kosten bei der Ersteinkleidung abzufedern. Nach all dem kann man nur konstatieren, wenn die AfD mit ihrem Antrag ein vernünftiges und qualitativ hochwertiges Beschaffungsverfahren fordert: Das brauchen wir nicht, das haben wir schon. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

Protokoll ↗