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Dr. Benjamin Limbach

26.10.2023 Sitzungen 18/46

Ich hatte gesagt, ich greife drei Punkte heraus. Erstens. Die Auswirkungen des demografischen Wandels haben dazu geführt, dass Planstellen für Beamtinnen und Beamte in den Laufbahngruppen 2.1 und 1.2 des Justizdienstes aktuell nicht besetzt sind. Ursächlich hierfür sind vornehmlich vorzeitige altersbedingte Abgänge. Um dem zu begegnen, haben wir die Anzahl der Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Justiz nach und nach signifikant erhöht und die Gewinnung von Nachwuchskräften in allen Bereichen zu einem zentralen Zukunftsthema erklärt. 350 Einstellungsermächtigungen für Anwärterinnen und Anwärter im Rechtspflegedienst und über 400 Ausbildungsmöglichkeiten für die Laufbahngruppe 1.2 sind in dieser Größenordnung in dieser Legislaturperiode erstmals vorhanden, um junge Menschen für die Justiz in NRW zu gewinnen. Landtag Der einzige Vorwurf, den man vielleicht in diesem Zusammenhang erheben könnte, ist: Auf den demografischen Wandel wurde recht spät und dann sehr zögerlich reagiert, um die vorhandenen Lücken zu schließen. – Einen solchen Vorwurf erhebe ich jedoch gar nicht, da es für die Vorgehensweise auch gute Gründe gibt. Bevor Sie, meine Damen und Herren von der FDP, hier angebliche Mängel rügen, fragen Sie doch mal bei Ihrem ehemaligen Staatssekretär und Abgeordnetenkollegen nach, warum die Ausbildungsoffensive nicht schon viel früher begonnen hat und nicht von vornherein in dem derzeitigen Umfang angelegt wurde. Zweitens. Es ist und bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe, sämtliche neu geschaffenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Wie wir alle wissen, sind nahezu alle Berufsfelder von dem Fachkräftemangel betroffen und suchen händeringend Personal. Nicht ohne Stolz kann ich an dieser Stelle berichten: Zum Start des Ausbildungsjahres konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden. (Beifall von den GRÜNEN) Die von Ihnen als misslungen kritisierte Nachwuchskampagne hat also offensichtlich ihre Wirkung keineswegs verfehlt. Instagram-Clips, die die Damen und Herren von der FDP als abschreckend oder verstörend empfinden, erzielen in dem angesprochenen Bewerberkreis, nämlich bei jungen Menschen, eine völlig andere Reaktion. Mit dem hier in Rede stehenden Reel wurden über 122.000 Konten erreicht. Das Video wurde mehr als 165.000-mal wiedergegeben. Es gab über 9.300 Likes und 480 – ja, auch kritische – Kommentare. Es kam viel Rückhalt, und zwar aus dem angesprochenen Personenkreis, nicht von deren Eltern. Die Abgeordnete Hanses hat mir die Pointe leider schon genommen: Dazu, welche Aufmerksamkeit „Conny from the block“ inzwischen bundesweit erhalten hat, empfehle ich einen Blick in die Sendung „heute journal“ von gestern. Wir hatten also den richtigen Riecher. Drittens. Die Sicherstellung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Justiz und des öffentlichen Dienstes insgesamt ist ein klares Ziel der Landesregierung. Derzeit wird in enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und Gewerkschaften ein erster Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst erarbeitet. Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, das Laufbahnrecht an die eingangs genannten Herausforderungen anzupassen. Insbesondere sollen Durchlässigkeit und Quereinstieg in allen Laufbahnen gefördert werden. Zur Sicherstellung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit gehört zweifelsohne auch eine angemessene Bezahlung. Wie die Kollegin Hanses möchte aber auch ich hier wieder auf die Tarifautonomie verweisen, in die ich im Moment nicht hineingrätschen will. Nach den Tarifverhandlungen wird sodann auch über die Anpassung der Besol-26.10.2023 dung der Beamten- und Richterschaft zu entscheiden sein. Soweit in dem Antrag der Fraktion der FDP behauptet wird, die aktuelle Entlohnung würde es behindern, qualifizierte Neueinstellungen vornehmen zu können, kann ich das so nicht feststellen. Ein struktureller Mangel bei der Besetzung von Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich besteht vielmehr gerade nicht. Von den 6.860 vorhandenen Planstellen sind unter Berücksichtigung der Reservierungen für Neuzugänge und Rückkehrerinnen und Rückkehrer 98 % besetzt. Dies kann nahezu als Idealwert angesehen werden. Auch hier erlaube ich mir einen Hinweis an die antragstellende Fraktion. Unsere jungen Neueinstellungen sind motiviert, engagiert und höchst qualifiziert. Soweit die Fraktion der FDP suggeriert, bei diesen jungen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten handele es sich nicht mehr um qualifizierte Neueinstellungen, ist dies für mich nichts anderes als eine Geringschätzung und alles andere als eine Wertschätzung, die Sie ja mit Ihrem Antrag einfordern. Die Fraktion der FDP thematisiert in ihrem Rundumschlag – so muss man es wohl nennen – auf Fragen der Digitalisierung einschließlich künstlicher Intelligenz die angeblich prekäre Lage von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie die Ausbildung des Justizwachtmeisterdienstes. Diese Themen sind bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratung und werden im Rechtsausschuss unter Beteiligung von Sachverständigen intensiv diskutiert. Daher an dieser Stelle nur so viel: Die Landesregierung hat die Digitalisierung in der Justiz bereits vorangetrieben, wird es auch weiterhin tun, inklusive künstlicher Intelligenz. Dazu gehören Bestrebungen, Gerichtsentscheidungen mithilfe verbesserter Tools zur Anonymisierung von Entscheidungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entgegen der Begründung des Antrags hinkt die Justiz in NRW nicht hinterher.

Protokoll ↗