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Katharina Gebauer

CDU 26.10.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist bewusst, dass die seelische Gesundheit genauso wichtig ist wie die körperliche Gesundheit. Wenn Menschen psychisch gesund sind, können sie ihr volles Potenzial entfalten, ihre eigenen Ziele erreichen und Beziehungen aufbauen und aufrechterhalten. Sie können sich produktiv am Arbeitsplatz engagieren und zur Gemeinschaft beitragen. Landtag Leider ist das jedoch viel zu häufig nicht der Fall. Im Laufe ihres Lebens erkranken viele Menschen an psychischen Erkrankungen. Dies kann jeden treffen – ob jung, ob alt, ob männlich oder weiblich. Die Erkrankten benötigen eine gute Betreuung durch unser Gesundheitssystem und starke soziale Strukturen, die sie auffangen. Durch das Zusammenspiel von Psychotherapie und Psychopharmaka lassen sich viele psychische Erkrankungen heutzutage gut behandeln. Damit die Betroffenen diese bestmögliche Behandlung erhalten, ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um die seelische Gesundheit zu fördern und zu schützen. Aber sprechen wir zuerst einmal über den vorliegenden Antrag. Wie ich bereits sagte, ist es wichtig, dass wir das Thema „seelische Gesundheit“ hier im Plenum debattieren. Dennoch ist Ihr Antrag in meinen Augen nicht zielführend und zum Teil unsauber. Eine ganzheitliche Strategie gemeinsam mit einer Vielzahl an Akteuren – darunter unter anderem Bund, Kommunen und Krankenkassen – zu erarbeiten, ist eine Forderung, über die wir gerne gemeinsam im Ausschuss diskutieren können. Dann aber über zehn Seiten ein Sammelsurium an Forderungen aufzulisten, ist mit Sicherheit an dieser Stelle nicht zielführend. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Für uns als Regierungskoalition ist die psychische Gesundheit ein integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung. Deshalb möchten wir in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Angebot schaffen (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wie sieht das denn aus? – Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) sowie die Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen vorantreiben. Durch den Austausch mit Betroffenen und Experten, die Durchführung von Fachtagungen und die Beauftragung von Gutachten steht die Landesregierung in Kontakt mit relevanten Akteuren und setzt wichtige Impulse. Beispielsweise werden wir Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bessere psychischsoziale Unterstützung zukommen lassen und die psychologischen Beratungsangebote für Studenten ausbauen. Die von Ihnen geforderte Fortschreibung des Landespsychiatrieplans wird bereits umgesetzt. § 32 Abs. 3 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten sieht eine regelmäßige Prüfung der Notwendigkeit einer etwaigen Fortschreibung vor. Im letzten Jahr ist das MAGS zu der Einschätzung gekommen, dass die Notwendigkeit vorliegt. Seit diesem Jahr wird der Plan unter Mitarbeit des Landesfachbeirats Psychiatrie überar-26.10.2023 beitet, der im nächsten Jahr vorgelegt wird. Damit wird ein ganzheitlicher Plan vorliegen. Einer der Schwerpunkte des überarbeiteten Plans wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie sein. Durch Gespräche mit allen relevanten Akteuren sollen dafür Handlungsempfehlungen zur Verbesserung erarbeitet werden. Flankiert wird dies durch die Bestimmungen des Landeskinderschutzgesetzes, das eine starke Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe zum Schutz des Wohles von Kindern vorsieht. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der neue Krankenhausplan adressiert den Mangel an psychiatrischen Einrichtungen und baut die wohnortnahen tagesklinischen Versorgungsangebote deutlich aus. Gerade in den ländlichen Gebieten, aber auch in den Städten gibt es zu wenige Psychiatriepraxen. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind die Krankenkassen verantwortlich. Wo es möglich ist, unterstützt das Land bei der Bedarfsplanung. So setzt die Landesregierung sich mit den anderen Bundesländern beim Bund unter anderem dafür ein, die Kinder- und Jugendpsychotherapeuten aus der Arztgruppe in eine Gruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auszugliedern und eigenständig zu führen. Das würde eine abgestimmte und genauere Bedarfsplanung ermöglichen. Wie Sie sehen, hat die Landesregierung das Ziel vor Augen, die mentale Gesundheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und vermehrt Unterstützungsangebote bereitzustellen. Gerne diskutieren wir mit Ihnen gemeinsam, wie wir den Weg zu diesem Ziel im Detail ausgestalten. Auch wenn Ihr Antrag einige Mängel aufweist, diskutieren wir ihn gerne gemeinsam und konstruktiv mit Ihnen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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