Dr. Julia Höller
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem wir gerne zustimmen, gehen wir einen zentralen Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel im Bereich der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure zu begegnen. Dabei gewährleisten wir weiterhin hohe Standards. So sichern wir die Akzeptanz der Beleihung einer Person mit der Durchführung von Amtshandlungen. Das Durchschnittsalter der 340 Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure liegt bei 59 Jahren. Viele Vermessungsingenieur*innen werden also bald in ihren wohlverdienten Ruhestand wechseln. Gleichzeitig gibt es weniger Neubestellungen, so dass die Zahl der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sinkt. Hier, wie in vielen anderen Bereichen, werden die Auswirkungen des demografischen Wandels deutlich. Wir gehen mit diesen Auswirkungen verantwortlich um und gestalten die Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit flexibler und damit attraktiver. Wir legen dazu einen Fokus auf die Kooperation sowohl im hoheitlichen als auch im nichthoheitlichen Bereich und erleichtern zum Beispiel Bürogemeinschaften. So können Synergieeffekte genutzt werden. Zudem tragen wir mit diesem Gesetz zum Bürokratieabbau bei. Die bisherige Voraussetzung einer formellen Vermessungsgenehmigung wird aufgegeben. Mit der neuen Regelung muss, genau wie bei Fachkräften der Vermessungs- und Katasterbehörden, keine formelle Genehmigung mehr beantragt, bearbeitet, erteilt, veröffentlicht und bei der Übernahme der Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster überprüft werden. Dies führte in der Vergangenheit zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
