Heinrich Frieling
Wer Daniel Kehlmanns Roman „Die Vermessung der Welt“ gelesen hat, der wird sich bei diesem Gesetzesentwurf vielleicht an Kehlmanns Darstellung des Alexander von Humboldt erinnert fühlen, der mit einer unbeschreiblichen Leidenschaft versucht alles zu vermessen, was er sehen kann. Und wie für jeden Beruf brauchen auch die Vermessungsingenieure die nötige Leidenschaft für ihren Beruf, aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Um diese zu verbessern und um den Beruf zukunftsfähig aufzustellen, braucht es das vorliegende Änderungsgesetz. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind für die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr angemessen. Der Fachkräftemangel macht sich bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die einen Großteil der hoheitlichen Vermessungen leisten, ebenso deutlich bemerkbar wie bei den ansonsten zuständigen kommunalen Vermessungs- und Katasterbehörden. Zunächst möchte ich mich daher bei der Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Berufsverbände, der drei Kommunalen Spitzenverbände, der fünf Bezirksregierungen und der Ingenieurkammer-Bau NRW für die Mitarbeit bei dieser geplanten Novellierung bedanken. Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung erfüllen die Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Aufgabe. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind sie als beliehene Unternehmer berechtigt Liegenschaftsvermessungen, also Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen, auszuführen. Darüber hinaus dürfen die Ingenieurinnen und Ingenieure etwa Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich beglaubigen oder Geobasisdaten über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zur amtlichen Nutzung bereitstellen. Die Einmessung von fertiggestellten Gebäuden kennen auch viele private Grundstückseigentümer. Dieser Ausschnitt aus dem breiten Aufgabenspektrum der Vermessungsingenieure macht deutlich, wie wichtig ihre Arbeit für die öffentlichen und Landtag privaten Liegenschaften und deren Katastereintragungen ist. Dass ein Meter ein Meter ist, darüber wird man sich schnell einig. Aber wo man genau anfängt zu messen und wie Grundstücksgrenzen verlaufen oder Gebäude eingezeichnet werden, das sollten wir unabhängigen Fachleuten überlassen, nicht zuletzt um Streitigkeiten zu vermeiden. Das ist Grund genug, um den Berufsstand mit diesem Gesetz für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen. Die Lage in Nordrhein-Westfalen ist zurzeit äußerst angespannt: 80 bis 90 Prozent der amtlichen Vermessungen in Nordrhein-Westfalen werden durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ausgeführt. Gleichzeitig bewirkt das hohe Durchschnittsalter von 59 Jahren jedoch derzeit eine hohe Anzahl von Beendigungen der öffentlichen Bestellungen. Zudem werden nur wenige neue Berufsträger gewonnen. Immer weniger Ingenieurinnen und Ingenieure müssen daher dasselbe Arbeitspensum erbringen. In den letzten zehn Jahren ist die Gesamtanzahl von 451 auf 347 in Mitte 2022 gesunken, gleichzeitig stehen 47 Zugängen 151 Abgänge gegenüber. Hinzu kommt der Fachkräftemangel in den Geschäftsstellen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung beitragen sollen. Im Fokus steht vor allem eines: Flexibilisierung. Neben flexibleren Kooperationsmöglichkeiten zur gegenseitigen Unterstützung bei entstehendem Zusatzaufwand – etwa durch gemeinsame Rechenzentren – und die Abschaffung der formellen Vermessungsgenehmigungen für das Fachpersonal sollen die Vorgaben optimiert und die Berufsausübung flexibler gestaltet werden. Diese Flexibilisierung soll Spielräume für die sich stetig ändernden Anforderungen und Rahmenbedingungen eröffnen, ohne jedoch dabei die Akzeptanz der Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf qualifizierte Privatpersonen zu gefährden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam mit einer breiten Mehrheit den Weg frei machen für die Zukunftsfähigkeit unserer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzesentwurf zu.
