landtag.nrw.de ↗

Dr. Martin Vincentz

AfD 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Im Jahr 2015 wurde bei etwa 53.000 Frauen und 56.000 Männern eine Krebsdiagnose gestellt. Statistisch gesehen erhält jeder Zweite im Laufe des Lebens die Diagnose Krebs verschiedenster Entitäten. Noch dazu ist Krebs die zweithäufigsten Todesursache und gehört somit zu den größten medizinischen Herausforderungen. Um die Krankheitsverläufe besser zu verstehen, Behandlungsmethoden zu evaluieren und Therapien weiterentwickeln zu können ist eine valide Datenbasis unerlässlich. Das Landeskrebsregister war hier ein guter Anfang. Das vorliegende Änderungsgesetz berücksichtigt nun Änderungen des Bundeskrebsregisterdatengesetzes. Einige Neuerungen gehen mit der Notwendigkeit einher, die geltende Rechtslage im Land Nordrhein-Westfalen, wie sie sich im Landeskrebsregistergesetz darstellt, anzupassen. Das Krebsgeschehen in Deutschland besser analysieren zu können und die Krebsregisterdaten der Bundesländer länderübergreifend, insbesondere für überregionale Forschungsprojekte, besser nutzbar zu machen, kommt sowohl der Forschung als auch jedem einzelnen Patienten zu Gute. Eine wesentliche Voraussetzung für die registerübergreifende Zusammenführung ist ein bundesweit einheitlicher Datensatz, dieser gewährleistet die bestmögliche Verarbeitung und Aufbereitung der Daten. Somit ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen auch substantiellen Fortschritt in der Forschung, welcher im bestmöglichen Fall zur Therapie- und Behandlungsoptimierung im Kampf gegen den Krebs führt. 25.10.2023 Landtag Anlage 2 Zu TOP 19 – „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure“ – zu Protokoll gegebene Reden

Alle Reden von Dr. Martin Vincentz Protokoll ↗