Meral Thoms
Bereits seit Längerem gibt es in Nordrhein-Westfalen, wie auch in den anderen Bundesländern, Krebsregister. Mit dem „Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten“ vom 18. August 2021 des Bundes wurde der Datensatz deutlich erweitert. Nun werden beispielsweise Daten zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen erhoben. Damit auch überregionale Forschungsprojekte die Daten gut nutzen können, ist ein bundesweit einheitlicher Datensatz Voraussetzung. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden. Mit der Änderung des Landeskrebsregistergesetzes werden diese Vorgaben umgesetzt. Damit trägt Nordrhein-Westfalen zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten bei. Neben dem bereits bestehenden Beirat des Landeskrebsregisters, der fachlich berät, soll ein Aufsichtsrat etabliert werden. Das ist grundsätzlich im „Public Corporate Governance Kodex“ des Landes NRW vorgesehen. Der Aufsichtsrat wird die Geschäftsführung beraten und hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überwachen. Die Grünen-Fraktion teilt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und stimmt daher zu.
