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Christina Weng

SPD 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Krebs ist eine der größten Herausforderungen der Medizin. Die Forschung hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bei der Krebsbekämpfung und -prävention gemacht und dennoch: Weiterhin erkranken jeder zweite Mann und mindestens jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens. Der Bund hat deshalb im Krebsfrüherkennungs und -registergesetz die Länder richtigerweise in die Verantwortung genommen, die klinische Krebsregistrierung flächendeckend aufzubauen. Die länderübergreifende Nutzbarmachung, der jetzt verbindlich und vollständig auf Basis des oBDS (onkol. Basisdatensatz) zu erhebenden Daten wird als Grundlage für neue Therapieansätze und Präventionsmaßnahmen und Versorgungsforschung erheblich voranbringen. Mit dem Krebsregistrierungsgesetz lassen sich die Behandlung, die Heilung und im besten Fall die Landtag Prävention einer der häufigsten und heimtückischsten Erkrankungen entscheidend verbessern, denn die Dokumentation und die Auswertung von onkologischen Daten stellen wertvolle Vergleichbarkeit her. Die konkreten Daten können besonders für die Behandlung durch einen besseren Zugriff für die ambulant behandelnden Ärzte und die eingebundenen Krankenhäuser besser genutzt werden. Dies haben wir als SPD-Fraktion in der Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf im Ausschuss auch betont. Zu der erfolgreichen Umsetzung gehört ganz unbedingt die Anpassung der seit 2014/2015 nicht mehr angehobenen Vergütungen. Equipment, IT-Hardware und Tools und die quantitative Ausstattung mit entsprechend qualifiziertem und fortgebildetem Personal begründen die erfolgreiche Umsetzung. Dem Gesetzesentwurf stimmen wir zu.

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