Peter Blumenrath
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich inhaltlich auf die elfte Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingehe, möchte ich noch einmal betonen, dass unsere Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen Herausragendes leisten. Die schnell steigenden Zahlen stellen nicht nur unsere Kommunen, sondern auch das Land Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die Landesregierung arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, 25.10.2023 die Aufnahmekapazitäten in Nordrhein-Westfalen weiter zu erhöhen. Deshalb ist es richtig, mit der Eins-zu-eins-Anrechnung für eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen in den Kommunen zu sorgen. Viele der Kommunen stoßen bereits heute an ihre Grenzen, was Flächenreserven und ungenutzte Gebäude betrifft. Somit wird auch eine mögliche Flächenkonkurrenz entschärft. Aber ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung bei zunehmender Polarisierung und bei zunehmendem Druck auch in dieser Frage ihre Mittel um 2 Milliarden Euro kürzt. Die Herausforderungen dieser Krise dürfen nicht auf den Schultern der Kommunen abgeladen werden. Hier brauchen wir einen Schulterschluss aller politischen Ebenen, um der großen Herausforderung gerecht zu werden und diese auch zu meistern. Die Zukunftskoalition hat dabei deutlich gemacht, dass sie an der Seite der Kommunen steht, und sie stellt weitere 808 Millionen Euro und damit insgesamt 2,43 Milliarden Euro zur Verfügung. Die durchgeführten Anhörungen im Fachausschuss haben unsere Haltung zu diesem Thema jeweils bestätigt. Meine Damen und Herren, wenn Kinder, Frauen oder ältere Menschen aus der Ukraine nach Deutschland kommen, weil sie vor einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg fliehen, dann stehen wir an der Seite dieser Menschen. Diese Gesetzesänderung ist ein weiterer Schritt, um dies zu verdeutlichen. Wir stimmen ihr daher zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
