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Dirk Wedel

FDP 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stellt die Städte und Gemeinden aktuell vor immense Herausforderungen. Vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes und mit Blick auf vorhandene Unterbringungskapazitäten stoßen Kommunen an ihre Grenzen, die Geflüchteten angemessen unterzubringen. Fehlende Kita-Plätze und ein ausgelastetes Bildungssystem stellen ebenfalls ein Problem dar. Wir haben deshalb großen Respekt vor der Leistung, die die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration erbringen. Die von der AfD in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen tragen zur Problemlösung allerdings überhaupt nichts bei. Sie gehen an den Erfordernissen der Praxis vorbei, weil im Falle einer Zuweisung von Flüchtlingen bis zu deren Eintreffen vor Ort gehandelt werden muss und die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids wohl das Letzte ist, was die Beschäftigten der Kommunen kümmern dürfte, weil die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sowie andere praktische ganz Fragen im Vordergrund stehen. Für den Fall, dass eine Kommune aufgrund einer Zuweisung eine Flüchtlingseinrichtung für mehr als 50 Personen in Betrieb nehmen muss, dürfte in einer Mehrzahl der Fälle die gegebene Zeit für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids ohnehin nicht ausreichen. Ebenso wie die beantragte Änderung in § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes würde dies als konsequente Anwendung des Sankt-Florian-Prinzips gerade dazu führen, dass Flüchtlinge in der betroffenen Kommune nicht untergebracht werden können, und da die Regelung für alle Kommunen gelten soll, womöglich nirgendwo untergebracht werden können. Das wäre dann auch das eigentliche Ziel der AfD. Die von der AfD vorgeschlagenen Maßnahmen würden im Ergebnis also lediglich Organisationschaos produzieren und die staatliche Handlungsfähigkeit infrage stellen. Zudem wollen Sie über eine Verpflichtung zu einem Ratsbürgerentscheid ausschließlich in dem einen Fall, dass eine Flüchtlingseinrichtung mit 25.10.2023 mehr als 50 Untergebrachten in Betrieb genommen werden soll – anscheinend Ihr einziges Thema auf kommunaler Ebene –, gezielt das Instrument der direkten Demokratie dazu missbrauchen, rechter Agitation institutionalisiert eine Bühne zu bieten, und zwar unabhängig davon, ob es Bürgerinnen und Bürgern überhaupt ein Bürgerbegehren wert ist. Meine Damen und Herren der AfD, rechtlich gesehen sind Ihre Vorschläge ohnehin abwegig. Sie ändern weder § 1 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes noch irgendeine Vorschrift, die Deutschland oder Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet. Von einem Ratsbürgerentscheid kann man wohl auch kaum mehr sprechen, wenn der Rat überhaupt nicht zu entscheiden hat, ob ein solcher durchgeführt wird. Zudem wird man der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Entscheidung zugunsten einer Volksvertretung auf gemeindlicher Ebene – Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz bzw. Art. 78 Abs. 1 Satz 2 Landesverfassung NRW – die Vorgabe entnehmen können, dass direktdemokratische Sachentscheidungen immer nur ergänzender Natur sein und die den Vertretungen zugedachte zentrale Stellung nicht infrage stellen dürfen. Der Vorrang der repräsentativen Demokratie verbietet darüber hinaus auch, dass im Wege plebiszitärer Entscheidungsverfahren getroffene Maßnahmen gegenüber funktional-äquivalenten Maßnahmen der Volksvertretungen rechtlich privilegiert werden. Eine Ermessensentscheidung in § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz hat ihren guten Grund. Die Bezirksregierung kann ihre Entscheidung immer im Kontext der aktuellen Situation auf Landesebene treffen. Wenn aufgrund eines erhöhten Zustroms mehr Plätze benötigt werden, müssen automatisch auch die Gründe für eine Aussetzung der Aufnahme erhöhten Anforderungen genügen. Eine starre Regelung wäre deshalb nicht zielführend und würde zu einer ungleichen Verteilung der Flüchtlinge führen. Meine Damen und Herren, der FDP-Fraktion ist es wichtig, dass wir als Landespolitik die Kommunen nicht mit ihren Problemen im Stich lassen. Fakt ist aber auch, dass die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ankommenden Flüchtlinge nur national und international beeinflussbar ist. Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Gesetzentwurf hat erhebliche rechtliche und praktische Mängel. Und Frau Kollegin: Demokratie heißt entgegen dem, was Sie hier gerade mit Verve vorgetragen haben, nicht die Entscheidung der Betroffenen, sondern der wahlberechtigten Personen. Lassen Sie sich Art. 20 des Grundgesetzes ruhig noch einmal erklären. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag

Protokoll ↗