André Kuper
Vielen Dank, Herr Clemens. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. 25.10.2023 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Watermeier, wesentlich frei von Inhalt war Ihre Rede; das muss man schon sagen. Glauben Sie ernsthaft, dass 16 Bundesländer auf eine Bundesregierung warten, die zum Kuchenessen (Sebastian Watermeier [SPD]: Wenn es hilft, Frau Ministerin, dann auch das!) unter dem Stichwort „Wohnungskonferenz“ einlädt? Ein Gipfel war es noch nicht mal, offen gesagt. (Beifall von der CDU) Sie haben, glaube ich, einen Punkt nicht nachvollzogen, aber da nehme ich Sie gerne mit: Zum 1. Januar 2019 wurde die Bauordnung neu gefasst. Die damalige Landesregierung von CDU und FDP hat 20 Jahre Musterbauordnungsnovelle in der Bauordnung zum 01.01.2019 nachgezogen. So lange hat die SPD nämlich gar nichts aus der Musterbauordnung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich glaube, es entgeht Ihrer Wahrnehmung: Wenn wir eine Änderung der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen vornehmen, vergleichen wir grundsätzlich alle anderen 15 Landesbauordnungen inklusive der Musterbauordnung. Das, was Kollegin Freimuth beispielsweise mit den Regalen in § 1 angesprochen hat, ist eine Regelung der Musterbauordnung, die allen 16 Landesbauministern vorgelegt und die abgestimmt wurde. Ich selber habe die auch mit abgestimmt. Deswegen haben wir sie hier in der Landesbauordnung angeführt. Dann kam die Praxis und sagte, dass das baukostensteigernd sei. Deswegen habe ich gesagt: Dann wird das sofort zurückgedreht. – Ich lege hier nämlich keine baukostensteigernden Regelungen vor; aber das nur by the way. (Beifall von der CDU) Wir werden sehen, ob die anderen Landesbauminister das vergleichbar in die Tat umsetzen, wenn es um ihre Landesbauordnungen geht. Anhand dessen können Sie ungefähr erahnen, wie diese gemeinsamen Prozesse letztendlich ablaufen. Was diese Landesbauordnung schafft, ist essenziell für die zukünftige Aufstellung beim Gefahrenabwehrrecht in Nordrhein-Westfalen. Deswegen muss man immer trennen: Wofür ist eine Bauordnung zuständig? Wofür ist ein Immissionsschutzrecht zuständig? Stichwort „Wärmepumpe“: Aus Sicht der Gefahrenabwehr im Bau hat eine Wärmepumpe mit zugehöriger Einhausung einen Impact von exakt null Komma null. Deswegen sagen wir auch: Beim Abstands-Landtag flächenrecht brauchen wir überhaupt keine Längenoder Höhenbegrenzungen. Die Technik wird sich weiterentwickeln, und das gilt insbesondere auch für Quartierswärmepumpen, mit denen man Wohnviertel und Quartiere versorgen kann. Gesondert zu betrachten ist das Immissionsschutzrecht. Das ist aber nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts. – Das richtet sich jetzt nicht an Sie, ich gucke Sie nur an, weil ich Sie gerne angucke. (Sebastian Watermeier [SPD]: Das ist lieb! – Heiterkeit von Fabian Schrumpf [CDU]) Wir beide haben eine gemeinsame Leidenschaft namens Gelsenkirchen; aber nicht im Fußball – das muss ich jetzt dazusagen –, ich bin Borussin. (Heiterkeit – Sebastian Watermeier [SPD]: Schade, aber das kriegen wir auch noch hin!) Was schafft die Landesbauordnung noch? Wenn es um den Ausbau von Mobilfunk geht – das sage ich hier ausdrücklich –, ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter. Das, was Nordrhein-Westfalen mit dieser Bauordnung abstimmen und zum Regelungstatbestand machen wird, ist bundesweit einmalig, weil wir die Errichtung von Mobilfunkmasten verfahrensfrei stellen. Damit gehen wir über die Musterbauordnung hinaus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im November dieses Jahres ist wieder Bauministerkonferenz. Es wird eine Änderung der Musterbauordnung geben. Wir haben in Nordrhein-Westfalen schon sehr früh darauf geschaut, was im November den 16 Bauministern vorgelegt wird und was wir vorziehen können. Was wir Ihnen vorgeschlagen haben, geht über das hinaus, was die 16 Minister im November abstimmen werden. Deswegen wird Nordrhein-Westfalen in die Bauministerkonferenz gehen und dafür werben, dass das, was die 16 Bauminister abstimmen sollen, zugunsten Nordrhein-Westfalens geändert wird, damit wir den Mobilfunkausbau beschleunigen können. Das ist unser Handlungsauftrag, und das bekommen wir theoretisch auch heute hin, wenn Sie es wollen und Ihren Antrag auf dritte Lesung sinnvollerweise zurückziehen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Bereich der Genehmigungsfreiheiten wird es am Ende ein Kampf werden. Andere Bundesländer haben schon längst die Genehmigungsfreiheit in der Gebäudeklasse 4. Wir führen sie ein. Die Architekten sagen: Um Gottes willen, keine Genehmigungsfreiheit in der Gebäudeklasse 4! – Aber die Architekten in Nordrhein-Westfalen sind doch vergleichbar mit denen in anderen Bundesländern, wo es offenkundig geht. 25.10.2023 Wenn man Verfahrensfreiheiten bzw. -erleichterungen, Normenerleichterungen haben will, gehört dazu auch die Genehmigungsfreiheit in der Gebäudeklasse 4, unter den in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Voraussetzungen. Wir haben des Weiteren – das ist das Entscheidende und aus meiner Sicht ein Meilenstein für Nordrhein-Westfalen – im Zusammenhang mit der Normenklage der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Wenn man das hier miteinander diskutiert, kann man doch nicht so tun, als ob es dieses Ansinnen der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland, gegen das Land Nordrhein-Westfalen nicht gäbe. Deswegen müssen wir das in die Tat umsetzen. Deswegen werden wir die kleine Bauvorlageberechtigung umsetzen. Das wird dann letztlich, auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, seine Verbreitung finden. Insofern gibt es bezüglich dieser Landesbauordnung einen Unterschied zur Bundesebene. Auf Bundesebene heißt es: Der Bau ist mau. – Das ist Ihre Politik. Aber in Nordrhein-Westfalen heißt es: Sei schlau, mach Bau; und das mit dieser Bauordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
